Dieser Begriff beschreibt jedoch klar die Erwartungshaltung der Menschen in der Region, in der der Prototyp-Rückbau eines KKWs über Jahrzehnte vollzogen wurde. Diese Erwartungshaltung wurde gestützt von Aussagen ehemaliger Kraftwerksleiter wie etwa in der lokalen Presse 2014 abgedruckt: „Die Menschen brauchten nicht zu befürchten, dass weiterer leicht oder mittelschwer belasteter radioaktiver Abfall aus anderen Kraftwerkstandorten nach Würgassen gebracht werde.“ (Westfalen-Blatt, 16.10.2014)
Nur weil die BGZ selbst diese Aussagen nicht getätigt hat, heißt dies nicht, dass es für die Standortwahl keine Bedeutung hat. Ganz im Gegenteil: Dieses Versprechen schließt die nähere Betrachtung des Standortes Würgassen von Vornherein aus, denn auch Ihr Handeln findet nicht im luftleeren Raum statt. Sie setzen auf den Geschehnissen am Standort auf, diese Rahmenbedingungen gilt es zu beachten.
Die Menschen in der Region warten nur auf die Fertigstellung des Endlagers (auch dieser Termin und das damit einhergehende Versprechen wurde mehrfach verschoben), den Abtransport des aus dem Rückbau entstandenen radioaktiven Abfalls aus Würgassen und den endgültigen Abriss aller KKW Gebäude (6. Schritt der Rückbauphase: Abriss und Rekultivierung).
Der vollständige Rückbau ist eine Erfolgsgeschichte, die international Beachtung finden könnte.
Komme ich damit zu meiner Frage: Denken Sie nicht, dass das Versprechen an die Bevölkerung (vollständiger Rückbau und kein radioaktiver Abfall aus anderen Standorten in Würgassen) hätte Beachtung finden müssen in der Standortvorauswahl?