Im Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (Bundestag Drucksache 18/10353 vom 17.11.2016) steht auf Seite 20, Tabelle 2: Würgassen – Transportbereitstellungshalle – Genehmigung §7 StrlSchV Frage: Handelt es sich bei der im Gesetz erwähnten Halle, um die bereits sich in Betrieb befindende Lagerhalle oder um die noch zu errichtende Halle (LoK)?

Sehr geehrter Herr Unruhe,

dabei handelt es sich nicht um das Logistikzentrum, sondern um das bestehende Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, dessen Betrieb die BGZ am 1. Januar 2020 übernommen hat.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.