Im aktuellen Regionalplan ist die Fläche als "GIB für zweckgebundene Nutzungen - Standort für ein Kraftwerk und einschlägige Nebenbetriebe" dargestellt. Frage: Muss neben einer UVP auch der Regionalplan geändert und ein Regionalplanänderungsverfahren durchgeführt werden?

Sehr geehrter Herr Unruhe,

die BGZ steht, wie gesagt, bei ihren Planungen für das Logistikzentrum noch ganz am Anfang. Daher kann Ihre Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis. Die BGZ wird jetzt zunächst Gespräche mit den zuständigen Genehmigungsbehörden führen müssen, um auch diesen Punkt zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.