- Jürgen Unruhe
Im aktuellen Regionalplan ist die Fläche als "GIB für zweckgebundene Nutzungen - Standort für ein Kraftwerk und einschlägige Nebenbetriebe" dargestellt.
Frage: Muss neben einer UVP auch der Regionalplan geändert und ein Regionalplanänderungsverfahren durchgeführt werden?