[Anmerkung der BGZ: Aufgrund der Anzahl der Fragen und um eine bessere Übersichtlichkeit für die Leser*innen herzustellen, haben wir die Fragen von Herrn Beismann durchnummeriert. Der Text der Frage wurde entsprechend angepasst, ansonsten ist er selbstverständlich unverändert geblieben]
  1. In wie weit wurde in der Entscheidungsmatrix neben ausnahmslos infrastrukturellen Kriterien die Faktoren “Mensch”, “Lebensraum” und “Umwelt” berücksichtigt?
  2. Welche Gewichtung liegt den jeweilig, ausgewählten Kriterien zu Grunde?
  3. Wie wurden notwendige Investitionen der einzelnen Standorte errechnet und in der Entscheidungsmatrix bewertet (Gleisbau, Bodenarbeiten, Hallenbau, Gutachten, Verkehrsanbindung, Hochwasserschutz, Brandschutz,etc.)?
  4. Wer/Welches Gremium entscheidet final über den Standort bzw. auf Basis dieser Empfehlung?
  5. Wie kommen Sie zu dem Entschluss, dass der Bahnanschluss schwertransporttauglich ist? Gibt es hierzu ein entsprechendes Gutachten?
  6. Ist eine Freiwillige Feuerwehr zur Gewährleistung des Brandschutzes ausreichend bzw. sind die Feuerwehren in der Lage einen möglichen Brandfall zu bewerkstelligen?
  7. In welcher Form wurden die Anwohner im direkten Umfeld aber auch in nahe gelegenen Ortschaften in die mögliche Standortauswahl im Vorfeld einbezogen?
  8. Warum wird als Abstand zur Wohnbebauung lediglich ein Abstand von 300m gefordert bzw. wer hat diese Definition festgelegt? Außer dem angeblichen Vorteil der entfernten Wohnbebauung und eines fragwürdigen, nahen Gleisanschluss ergeben sich keine weiteren Vorteile ggü. anderen Standorten. Und diese beiden Kriterien sind noch nicht abschließend geprüft bzw. erhärtet. (Beide Kriterien sind mit Fusszeilen versehen).
  9. Wie kann auf dieser Basis/Grundlage eine Empfehlung für den Standort Würgassen und gegen alle anderen Standorte ausgesprochen werden?

Sehr geehrter Herr Beismann,

zu Frage 1: Die BGZ hat 28 Flächen nach den Kriterien der Entsorgungskommission des Bundes (ESK) und eigenen Bewertungsmaßstäben untersucht. Dabei spielte neben den von Ihnen angesprochen infrastrukturellen Kriterien weitere Kriterien eine ganz wesentliche Rolle. Dazu gehören der Abstand zur nächsten geschlossenen Wohnbebauung (Faktor „Mensch“) und der Ausschluss von Naturschutzgebieten (Faktoren „Lebensraum“ und Umwelt).

Zu Frage 2: Die Unterschreitung des Abstands von 300 Meter zur nächsten geschlossenen Wohnbebauung war ebenso ein Ausschlusskriterium wie die Lage einer potentiellen Fläche im Naturschutzgebiet.

Zu Frage 3: Die geschätzte Investitionssumme von 450 Millionen Euro leitet sich aus dem standortunabhängigen Konzept für ein zentrales Bereitstellungslager/Logistikzentrum für das Endlager Konrad ab. Insofern gibt es keine Berechnungen für einzelne Standorte. Für den Standort Würgassen beginnen die Planungen erst jetzt, sodass sich auch erst in deren Verlauf die genaue Verteilung der Kosten auf die einzelnen Positionen des Vorhabens darstellen werden.

Zu Frage 4: Die Entscheidung über den Standort hat die BGZ im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium auf Grundlage der Standortempfehlung der BGZ getroffen. Zuvor hatte das Bundesumweltministerium diese Empfehlung vom Öko-Institut gutachterlich prüfen lassen; das Öko-Institut hat die Standortempfehlung der BGZ im Wesentlichen bestätigt.

Zu Frage 5: Die Bahnstrecke ist sowohl für den Personen- als auch den Güterverkehr geeignet. Die Deutsche Bahn weist dies in ihrem Infrastrukturregister entsprechend aus. Gespräche mit der Bahn zu Detailplanungen der Transportlogistik werden noch erfolgen.

Zu Frage 6: Im Logistikzentrum werden Abfallbehälter aus Stahl und/oder Beton gelagert. Diese sind per se nicht brennbar. Die in diesen speziellen Behältern gelagerten Abfälle selber gelten als nicht brennbar bzw. schwer entflammbar. Die Menge der im Logistikzentrum vorhandenen brennbaren Materialien ist daher sehr gering. Fachleute sprechen von einer sehr geringen Brandlast. Die BGZ geht daher derzeit davon aus, dass der Brandschutz des Logistikzentrums von der Freiwilligen Feuerwehr der Kommune abgesichert werden kann. Ein Brandschutzkonzept wird im Laufe der Planungen erstellt und wird Teil des Genehmigungsverfahrens sein. Die BGZ wird darüber hinaus der Feuerwehr vor Ort als Ansprech- und gegebenenfalls Kooperationspartnerin zur Verfügung stehen. Wir werden die Themen Brandschutz und Brandbekämpfung deshalb auch mit der Stadt Beverungen eingehend besprechen und miteinander vereinbaren, welchen Beitrag die BGZ hier leisten kann.

Zu Frage 7: Bei der Standortauswahl erfolgte keine Einbeziehung der Bevölkerung, dies ist im Übrigen auch bei anderen Standorfestlegungen – etwa für ein Logistikzentrum eines Online-Händlers – nicht der Fall. Ziel war es, einen für das Logistikzentrum geeigneten Standort zu finden. Am 6. März 2020 wurde die Entscheidung für den Standort auf einer Pressekonferenz erläutert. So war eine größtmögliche Information der Öffentlichkeit möglich. Die BGZ steht noch ganz am Anfang ihrer Planungen für den Standort Würgassen. Mit einem Antrags- und Genehmigungsverfahren ist frühestens ab dem zweiten Halbjahr 2021 zu rechnen. Dazu zählt auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligungen der Öffentlichkeit. Freiwillige Beteiligungsangebote sind bereits jetzt schon – u.a. mit diesem Forum – gestartet worden.

Zu Frage 8: Die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) hat in ihrer Stellungnahme aus 2018 zu einem Bereitstellungslager Konrad keinen Mindestabstand von der nächsten Wohnbebauung definiert. Der Abstand von 300 m zur geschlossenen Wohnbebauung wurde von der BGZ selbstständig als zusätzliches Kriterium angesetzt, um Standorte in geschlossenen Besiedlungsgebieten auszuschließen.Im Jahr 2013 hatte die ESK für Zwischenlager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, die den der Mindestabstand von 100 Metern zur nächsten Wohnbebauung unterschreiten, weitergehende Untersuchungen anhand der spezifischen Bedingungen vor Ort empfohlen. Daran wird sich die BGZ selbstverständlich halten. Unabhängig davon wird das Logistikzentrum so geplant und betrieben werden, dass für die Bevölkerung und die Umwelt keine Gefahren entstehen. Unser Ziel ist es, durch technische und logistische Maßnahmen sicherzustellen, dass die vom LoK ausgehende Strahlung bereits am Geländezaun im Bereich der Schwankungsbreite der natürlichen Strahlung liegt.

Zu Frage 9: Für die BGZ ist der vorhandene Gleisanschluss ein ganz entscheidender Punkt bei der Entscheidung für Würgassen, da alle Transporte zum Endlager und das Gros der Transporte zum Logistikzentrum über die Schiene abgewickelt werden sollen. Alle anderen untersuchten Standorte verfügen über keinen unmittelbaren Gleisanschluss. Die Entscheidung für Würgassen hat die BGZ in ihrer Standortempfehlung dargelegt, diese wurde vom Öko-Institut bestätigt und das Bundesumweltministerium ist dieser Empfehlung gefolgt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.