Die Bundesgesellschaft für Endlagerung BGE kommt in ihrer Beurteilung zu einem möglichen LoK zu dem Ergebnis, dass der "Betrieb des Endlagers Konrad auch mit einer dezentralen Anlieferungslogistik möglich ist." 1) Wie / durch wen wurde dieser Alternativvorschlag zum künftigen LoK Würgassen geprüft ? 2) Wurde analog der Stellungnahme durch das Öko-Institut Darmstadt pro Standort Würgassen ebenfalls eine unabhängige Prüfung der BGE Auffassung veranlasst ? Wenn ja, durch wen und wo ist das Ergebnis nachzulesen ? Wenn nicht, aus welchem Grund wurde darauf verzichtet, zumal es eine Grundsatzfrage der Logistik betrifft ? Danke !

Sehr geehrte*r Fragesteller*in,

es ist richtig, dass das Endlager Konrad auch direkt aus den dezentralen Zwischenlagern ohne Logistikzentrum beliefert werden kann. Dies ist aber nur unter erheblichem logistischen Mehraufwand, einer größeren Gefahr von Störungen des Einlagerungsbetriebes und nur im Einschichtbetrieb möglich. Darüber hinaus ist eine höhere Anzahl an Transporten aus den dezentralen Zwischenlagern zum Endlager Konrad zu erwarten, denn am Standort des Endlager ist eine größere Vorratslagerung für Abfallbehälter nicht möglich. Das Endlager Konrad wiederum benötigt jedoch für einen kontinuierlichen Einlagerungsbetrieb passgenaue Chargen an Abfallbehältern, damit die Einlagerungsbedingungen in den einzelnen Bereichen des Endlagers eingehalten werden können. So dürfen bestimmte Vorgaben an Wärmeentwicklung, chemische Zusammensetzung und radioaktive Strahlungsleistung nicht überschritten werden.

Diese erheblichen Nachteile einer dezentralen Belieferung des Endlagers Konrad beseitigt das Logistikzentrum: Es übernimmt die Bereitstellung von Abfallbehältern in passgenauen Chargen für das Endlager und ermöglicht eine kontinuierliche Anlieferung an das Endlager (just-in-time). Damit ist ein Mehrschichtbetrieb im Endlager Konrad möglich, der wiederum die Einlagerungsdauer verkürzt. Gleichzeitig können die dezentralen Zwischenlager schneller geräumt werden.

Daher ist die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) zum Schluss gekommen, dass ein zentrales Bereitstellungslager als Logistikzentrum für eine optimierte Beschickung des Endlagers Konrad unabdingbar ist. Die detaillierte Begründung finden Sie in der Stellungnahme der ESK aus dem Juli 2018.

Die ESK ist ein Gremium unabhängiger Expert*innen, so dass es aus Sicht der BGZ keiner weiteren gutachterlichen Betrachtung der von der ESK gezogenen Schlüsse bedarf.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

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