Da ich seitens der BGZ keine genauen Angaben/Aussagen finden konnte, welche Flächen für die Planung des Bereitstellungslagers vorgesehen sind bzw. zur Verfügung stehen, schließt sich die folgende Frage an: Welche Flächen (gerne unter der Angabe der Flurstücke, die in dem Dokument abgelesen werden können)stehen für die Planung zur Verfügung und welche größe hat letztendlich die Fläche?
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Wolff