Der Abstand zur nächsten geschlossenen Wohnbebauung beträgt offensichtlich weniger als 300m. Dies geben Sie auch in der Matrix in der Tabelle Ihrer Unterlage Standortempfehlung an. Wenn dies ein Ausschlusskriterium ist, warum wurde die Fläche nicht ausgeschlossen und es erfolgte dann die Aufnahme in den Flächenpool?
Die Fläche befindet sich in einem ausgewiesenen Naturpark, dem Naturpark Teutoburger Wald/Eggebirge. Wie ist dies bzgl. des Ausschlusskriteriums Naturschutzgebiet zu bewerten? Bzw. hätte dies nicht aufgrund ihres Ausschlusskriteriums zum Ausschluss führen müssen?
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Wolff