Ihre Fragen:

Hier haben Sie die Möglichkeit, konkrete Fragen zum Logistikzentrum für das Endlager Konrad an die BGZ zu richten. Ihre Anliegen werden so schnell wie möglich von uns bearbeitet und hier beantwortet. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre Fragen nur zu unseren Redaktionszeiten freischalten und beantworten können. Unsere Redaktion ist in der Zeit von Montag bis Freitag, 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr, besetzt. Bitte beachten Sie unsere Netiquette.

Antworten auf einige besonders häufig gestellte Fragen finden Sie auch im Kapitel FAQs.
Vielleicht wurden Ihre Fragen dort bereits beantwortet?

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Ohne gesellschaftlichen verbindlichen Beteiligungsprozess kann es nicht weiter gehen! Hier ist auch die Politik gefragt-

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Glauben die Vertreter von BUND der Anti-Atomkraftbewegung wirklich, dass die BGZ der richtige Ansprechpartner ist, für eine politische Neuorientierung? Wäre es nicht sinnvoller hier Ansprechpartner in der Politik, wie zB das Umweltministerium, zu suchen?

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An BASE/BGZ: Ist ein politisches Umdenken hinsichtlich CASTOR-Transporte in Deutschland denkbar? Die wenigen CASTOR-Behälter aus Brunsbüttel könnten problemlos in Krümmel untergebracht werden, das Zwischenlager in Brunsbüttel bräuchte keine Neugenehmigung und könnte abgebaut werden.

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Was sagen Sie dazu, dass die Standortbürgermeister (ASKETA) einen Beteiligungsprozess fordern?

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Vielleicht waren die 40 Jahre zu Zeitpunkt der ersten Einlagerungsgenehmigung kein “Ablaufdatum”. Aber ist Ihnen bekannt, was der Vorsitzende der Reaktorsicherheitskommission zu dieser Frage gesagt hat?
(Ich liefere die Antwort (sinngemäß) gleich mit: “der Antrag wurde für 40 Jahre gestellt. Einer längeren Genehmigung hätte ich damals nicht zugestimmt”.)

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Warum wurde der Umstand der Notwendigkeit eines „3. Endlagers“ für über Konrad hinausgehende LAW/MAW im Entre‘ nicht erwähnt? Der Auftrag Entlagerkommission wurde hierfür erweitert.
– Lt TÜV Nord ist das in Würgassen geplante LoK nicht notwendig und bietet keinen signifikanten Vorteil. Ist es in seiner Konzeption als Eingangslager für das Endlager zu sehen und BASE / dem Atomrecht zu unterstellen

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An den Vertreter des BASE: Welche Voraussetzungen müssen die Lager Gorleben und Ahaus bei einer Neugenehmigung erfüllen? Gibt es ein Lastenheft für Behälter+Lager, die aktuell bekannt sind? Wenn nicht, wann wird es das geben?

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Frage an BASE/BGZ: Sollte die Genehmigung für die Zwischenlagerung auslaufen, ist das ein juristischer Akt – die CASTOREN stehen dennoch an den Standorten? Was bedeutet das? Wie wird damit umgegangen?

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Es war ja immer “alles sicher”. Auch vor Tschernobyl und vor Fukushima. Jetzt soll es am besten wieder neue AKW geben. Weil: Die sind ja jetzt sicher. Klar. Und auch die BGZ sagt, bei ihnen sei alles sicher. Heute und in 40 Jahren. Klar. Sie werden meine Skepsis bemerkt haben. Wer von Ihnen auf dem Podium kann mir diese Skepsis nehmen? Danke! Ist eine gute Mischung auf der Bühne.

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Strebt die BGZ eine Verlängerung der Behälter- und Zwischenlager- Genehmigungen an, oder beantragt sie “neue” Genehmigungen?
(mit Umweltverträglichkeitsprüfungen und einem umfangreichen Verfahren)

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Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.