Verlängerte Zwischenlagerung
Vielleicht waren die 40 Jahre zu Zeitpunkt der ersten Einlagerungsgenehmigung kein “Ablaufdatum”. Aber ist Ihnen bekannt, was der Vorsitzende der Reaktorsicherheitskommission zu dieser Frage gesagt hat?
(Ich liefere die Antwort (sinngemäß) gleich mit: “der Antrag wurde für 40 Jahre gestellt. Einer längeren Genehmigung hätte ich damals nicht zugestimmt”.)
Warum wurde der Umstand der Notwendigkeit eines „3. Endlagers“ für über Konrad hinausgehende LAW/MAW im Entre‘ nicht erwähnt? Der Auftrag Entlagerkommission wurde hierfür erweitert.
– Lt TÜV Nord ist das in Würgassen geplante LoK nicht notwendig und bietet keinen signifikanten Vorteil. Ist es in seiner Konzeption als Eingangslager für das Endlager zu sehen und BASE / dem Atomrecht zu unterstellen
An den Vertreter des BASE: Welche Voraussetzungen müssen die Lager Gorleben und Ahaus bei einer Neugenehmigung erfüllen? Gibt es ein Lastenheft für Behälter+Lager, die aktuell bekannt sind? Wenn nicht, wann wird es das geben?
Frage an BASE/BGZ: Sollte die Genehmigung für die Zwischenlagerung auslaufen, ist das ein juristischer Akt – die CASTOREN stehen dennoch an den Standorten? Was bedeutet das? Wie wird damit umgegangen?
Es war ja immer “alles sicher”. Auch vor Tschernobyl und vor Fukushima. Jetzt soll es am besten wieder neue AKW geben. Weil: Die sind ja jetzt sicher. Klar. Und auch die BGZ sagt, bei ihnen sei alles sicher. Heute und in 40 Jahren. Klar. Sie werden meine Skepsis bemerkt haben. Wer von Ihnen auf dem Podium kann mir diese Skepsis nehmen? Danke! Ist eine gute Mischung auf der Bühne.
Strebt die BGZ eine Verlängerung der Behälter- und Zwischenlager- Genehmigungen an, oder beantragt sie “neue” Genehmigungen?
(mit Umweltverträglichkeitsprüfungen und einem umfangreichen Verfahren)
Frau Oda Becker hat im Auftrag des BUND im September 2020 ihre Studie zu „aktuelle Probleme und Gefahren bei deutschen Zwischenlagern für hoch radioaktive Abfälle“ viele Fachfragen aufgetan. Ein Schwerpunkt ist die Verfügbarkeit von Behälterersatzteilen für die eingelagerten CASTOR und TN Behälter. Wie stellt sich dazu die BGZ mit den deutschen und französischen Behälterherstellern auf?
Sehr geehrte Damen und Herren,
keinesfalls sind meine Fragen mit 400 Zeichen darzulegen. Eine derartige Begenzung empfinde ich angesichts der Komplexität der Materie und der Tragweite der zu treffenden Entscheidungen als Farce.
Ich begrüße Ihre Informationen und die zaghafen Ansätze zu einem offenen Dialog. Von “Beteiligung” ist das von Ihnen angebotene Format allerdings noch sehr weit entfernt
Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Anlage in welcher das Öffnen eines Castor Behälters mit anschließender Untersuchung des Behälterinneren möglich ist?
Welche Alterungsprozesse werden für das TLB-Inventar unterstellt? Was sind die Auslöser dieser Alterungsprozesse? Wie schreitet die Alterung nach 40 Jahren, 80 Jahren, 100 Jahren oder während der schlussendlichen Endlagerung voran? Werden die Alterungsprozesse für jegliches Inventar unterstellt oder sind z.B. HAW-Abfälle (Glaskokillen) ggf. “alterungsresistent(er)” als das reine Brennelement?