Vielleicht waren die 40 Jahre zu Zeitpunkt der ersten Einlagerungsgenehmigung kein "Ablaufdatum". Aber ist Ihnen bekannt, was der Vorsitzende der Reaktorsicherheitskommission zu dieser Frage gesagt hat? (Ich liefere die Antwort (sinngemäß) gleich mit: "der Antrag wurde für 40 Jahre gestellt. Einer längeren Genehmigung hätte ich damals nicht zugestimmt".)

Die Frage wurde im Rahmen der Veranstaltung beantwortet:

https://youtu.be/Sl1tCYOGE34?t=5831

 

Nachträgliche Ergänzung durch das BGZ-Redaktionsteam:

Sehr geehrter Herr Donat,

es gibt hier keinen Widerspruch in den Aussagen von Herrn Sailer und der Sichtweise der BGZ.

Die BI Lüchow-Dannenberg zitiert Herrn Sailer in ihrer PM vom 25.10.22 wie folgt:

„Ja, die 40 Jahre waren eine Vorgabe der Politik, um den Standortgemeinden von Zwischenlagern zu signalisieren, dass es sich nicht um verdeckte Endlager handelt. Wir (die RSK) haben diese 40 Jahre aufgegriffen, technisch und wissenschaftlich bewertet und keiner der Kommission hat für 60 Jahre unterschrieben! Keiner weiß, wie es in den Behältern aussieht und keiner kennt den Zustand der eingelagerten Brennelemente!“

Damit bringt Herr Sailer richtigerweise zum Ausdruck, dass die RSK den damals beantragten Zwischenlagerzeitraum von 40 Jahren bewertet hat. Die Sicherheit der Zwischenlagerung über 40 Jahre hinaus wird damit nicht bewertet.

In der Gorleben Rundschau IX-X/2018 (S.12) wird Herr Sailer mit den Worten zitiert, dass wir „eine andauernde Forschung begleitend zum tatsächlichen Alterungsprozess“ brauchen.

Diese Forschung hat die BGZ selbst aktiv auf den Weg gebracht und dazu zuletzt ihr Forschungsprogramm veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.