Was sagen Sie dazu, dass die Standortbürgermeister (ASKETA) einen Beteiligungsprozess fordern?

Die Frage wurde im Rahmen der Veranstaltung beantwortet: https://youtu.be/Sl1tCYOGE34?t=6191

Nachträgliche Ergänzung durch das BGZ-Redaktionsteam:

Sehr geehrte Frau von Oppen,

die ASKETA und die BGZ stehen in regelmäßigem konstruktiven Austausch. Die ASKETA tagte im September dieses Jahres in Ahaus. Dort betonte der ASKETA-Vorsitzende, Josef Klaus: „Die jeweiligen Standortkommunen und die BGZ arbeiten gut zusammen“.

Für die verlängerte Zwischenlagerung sind Beteiligungsprozesse vorgesehen, in die sich auch die Standortkommunen einbringen können. Diese finden im Rahmen der Genehmigungsverfahren statt und sind obligatorisch, da die bisher genehmigten Zeiträume für die Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle um mehr als zehn Jahre verlängert werden.

Die BGZ wird zur verlängerten Zwischenlagerung außerdem eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in zahlreichen Dialogformaten durchführen, die wir bereits an allen Standorten etabliert haben.

Zur verlängerten Zwischenlagerung in Deutschland wird es schließlich auch eine Befassung des Deutschen Bundestages geben. Dies ist im Atomgesetz so vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.