Sehr geehrter Herr Gottstein,
Vorhabenträgerin für die Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE).
In ihrer Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete im September 2020 hat die BGE mitgeteilt, dass „[d]er Salzstock Gorleben […] nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 des Standortauswahlgesetzes kein Teilgebiet geworden [ist]“ und deshalb gemäß § 36 Abs. 1 S. 5 Nr. 1 Standortauswahlgesetz vom Verfahren ausgeschlossen wurde.
Die genaue geowissenschaftliche Bewertung der BGE zum Gebiet Gorleben/Rambow können Sie in Anlage 1B („Keine Teilgebiete“) zum Bericht „Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG“ der BGE, S. 143 ff. nachlesen:
Alle Dokumente zum Zwischenbericht Teilgebiete finden Sie auf:
https://www.bge.de/de/endlagersuche/wesentliche-unterlagen/zwischenbericht-teilgebiete/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
Hauptsitz
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