Danke für die Einladung. 1. Wie wird Ihre Sicherheitskultur weiterentwickelt? Z.B. die Zusammenarbeit in der Pandemie / Corona-Krise, die auf Digitalisierung fokussiert und dann ggf. neue Herausforderungen wie Cybersicherheit (z.B. mit der Aufsichtsbehörde BASE oder bei dem Transport mit der Bahn) oder Liefer-Engpässe entstehen. 2. bitte mehr Details zur Finanzierung Lagerung & Partizipation

Sehr geehrte Frau Gleissner,

Sicherheit und Zuverlässigkeit stehen bei der BGZ an erster Stelle. Wir sind uns unserer Verantwortung für die sichere und zuverlässige Zwischenlagerung bewusst und richten unser Handeln dementsprechend aus. Sicherheit auf allen Gebieten, Qualität und Zuverlässigkeit haben für uns die oberste Priorität. Selbstverständlich zählen wir dazu auch die Cybersicherheit und die Sicherheit der Zwischenlagerung während der Pandemie.

Um unsere Sicherheitskultur weiterzuentwickeln, investiert die BGZ fortwährend in die Ausbildung und Fachkunde ihres Personals. Dazu zählen etwa regelmäßige Schulungen und Fortbildungen.

Die Finanzierung der Zwischenlagerung wird über einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds gewährleistet, in den die Energieversorgungsunternehmen insgesamt rund 24. Mrd. Euro eingezahlt haben.

Über die Arbeit des Fonds und seine Kennzahlen können Sie sich hier informieren.

https://www.kenfo.de/start

Was die Kosten der Zwischenlagerung angeht, so können Sie sich den entsprechenden Einzelplan im Bundeshaushalt ansehen:

https://www.bundeshaushalt.de/#/2021/soll/ausgaben/einzelplan/1603.html

Was die Partizipation bei der Zwischenlagerung angeht, wird diese bereits durch mehrere gesetzliche Regelungen sichergestellt:

  • Bei der Verlängerung von Zwischenlagergenehmigungen für hochradioaktive Abfälle um mehr als zehn Jahre wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, die die Beteiligung der Öffentlichkeit erfordert.
  • Eine weitere Grundlage für Partizipation findet sich im Verwaltungsverfahrensgesetz, wonach bei Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens zu unterrichten ist (sogenannte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung). Mit der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung soll der betroffenen Öffentlichkeit möglichst bereits vor Antragstellung Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben werden. Diesen Anforderungen kommt BGZ unter anderem mit den fortlaufenden Informations- und Dialogangeboten nach.
  • Für die absehbar erforderliche Verlängerung der Aufbewahrungsgenehmigung für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle in den Zwischenlagern hat der Gesetzgeber zudem eine vorherige Befassung des Bundestags zum Thema vorgesehen, vgl. § 6 Abs. 5 AtG:
    „Die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in kerntechnischen Anlagen (…) soll 40 Jahre ab Beginn der ersten Einlagerung eines Behälters nicht überschreiten. Eine Verlängerung von Genehmigungen (…) darf nur aus unabweisbaren Gründen und nach der vorherigen Befassung des Deutschen Bundestages erfolgen.“

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.