Sehr geehrter Herr Kaufmann,
die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle bleibt zeitlich befristet: Der Deutsche Bundestag hat mit großer Mehrheit das Standortauswahlgesetz verabschiedet, in dem festgelegt ist, dass der Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle im Jahr 2031 feststehen soll. Um das Jahr 2050 soll das Endlager in Betrieb gehen.
Die BGZ bereitet sich schon heute darauf vor, in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung die Sicherheit der Zwischenlagerung über 40 Jahre hinaus nachzuweisen und nach dem jeweils geltenden Stand von Wissenschaft und Technik überprüfen zu lassen.
Die mit der verlängerten Zwischenlagerung verbundenen Rahmenbedingungen in Bezug auf Technik und Sicherheitsstandards lösen auch weiteren Untersuchungsbedarf aus. Hierzu hat die BGZ eine Fachabteilung aufgebaut, die ein Forschungsprogramm erarbeitet und im Rahmen u. a. von wissenschaftlichen Symposien den kontinuierlichen Austausch mit Expert*innen aus Wissenschaft und Industrie sowie Gutachter*innen und Behörden pflegt. Neueste Erkenntnisse aus verschiedenen Forschungs- und Demonstrationsprogrammen mit beladenen Behältern und Brennelementen fließen kontinuierlich in diesen Austausch mit ein.
Die BGZ wird zukünftig die Aus- und Fortbildung des Personals sowie die Forschungsarbeit zusammenführen. So stellt die BGZ sicher, dass auch künftig qualifiziertes Fachpersonal und eine wissenschaftliche Einrichtung vorhanden sind, um den Herausforderungen einer längeren Zwischenlagerung angemessen begegnen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
Hauptsitz
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Telefon +49 201 2796-0
E-Mail info@bgz.de
Büro Berlin
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Charlottenstraße 4
10969 Berlin-Kreuzberg
Telefon +49 30 253 592 100
E-Mail info@bgz.de