Sehr geehrter Herr Grotheer,
die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem Kraftwerksbetrieb und aus dem Rückbau lagern unter strengen Sicherheitsanforderungen in den beiden von der BGZ betriebenen Zwischenlagern (AZU 1 und AZU 2) auf dem Werksgelände Unterweser. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier:
https://zwischenlager.info/standort/unterweser/
https://bgz.de/2019/12/17/bgz-uebernimmt-zwischenlager-fuer-schwach-und-mittelradioaktive-abfaelle/
Ihre Fragen zielen offensichtlich auf den Verbleib von Materialien aus dem Kraftwerksrückbau ab (z. B. Bauschutt), für die durch die Aufsichtsbehörde die radiologische Unbedenklichkeit festgestellt und dem Kraftwerksbetreiber eine strahlenschutzrechtliche Freigabe erteilt wurde. Für die Entsorgung dieser Abfälle, die zur Deponierung vorgesehen sind, ist und bleibt auch in Zukunft der Kraftwerksbetreiber verantwortlich. Wir bitten Sie daher, sich mit Ihren Fragen an die PreussenElektra zu wenden.
Für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen gibt es mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) ein übergreifendes Gesamtkonzept auf Bundesebene. Darin ist u. a. festgehalten, dass die radioaktiven Abfälle grundsätzlich in den einzelnen Zwischenlagern verbleiben sollen, bis sie an die Einrichtungen der Endlager abgegeben werden. Das NaPro finden Sie hier:
https://www.bmu.de/download/nationales-entsorgungsprogramm/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team