Warum hat die BGZ eigentlich nicht dem BUND Hessen die Gelegenheit gegeben, direkt zu den Problemen Stellung zu nehmen. Denn immerhin klagt der Umweltverband doch gegen die Einlagerungsgenehmigung für die Abfälle aus Sellafield, die im letzten Jahr unter massiven Terror-Schutzmahnen und trotz Corona durchgeführt worden sind. Das hat ein sehr politische Geschmäckle.

Sehr geehrter Herr Seifert,

der BUND-Hessen konnte zur Erteilung der Genehmigung direkt Stellung nehmen. Diese Möglichkeit der Stellungnahme hat der BUND-Hessen beispielsweise in Form eines offenen Briefes oder durch einen Antrag gegen die sofortige Vollziehung der Genehmigung genutzt. Die BGZ respektiert, dass behördliche Entscheidungen vor Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Dies ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich.

Darüber hinaus sind die unterschiedlichen Rollen und Aufgaben im Bereich der Zwischenlagerung durch das Standortauswahlgesetz und das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung durch den Deutschen Bundestag klar definiert.

Die BGZ hat als Betreiberin des Zwischenlagers Biblis während des Genehmigungsprozesses den Nachweis erbracht, dass die hohen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes jederzeit vollständig erfüllt werden.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat als Genehmigungsbehörde bei der Erteilung der atomrechtlichen Änderungsgenehmigung für das Zwischenlager Biblis alle erforderlichen Sicherheitsfragen bewertet. Dies beinhaltete auch den Schutz des Zwischenlagers vor terroristischen Angriffen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.