Sehr geehrte Damen und Herren, der Standort des Logistikzentrums Konrad (LoK) ist in Würgassen auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks beabsichtigt. Wie ich der Presse entnehmen kann, wird das Genehmigungsverfahren für das LoK zurzeit zügig von Ihnen geplant. Ich gehe hierbei davon aus, dass die örtliche Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Detmold liegt. Ich bitte hinsichtlich des Genehmigungsantrags für das LoK um Auskunft, welche gesetzliche Grundlage – neben dem Entsorgungsübergangsgesetz und dem Strahlenschutzgesetz – für das eigentliche Trägerverfahren heranzuziehen ist. Mit freundlichen Grüßen Parla Stermine

Sehr geehrte Frau Stermine,

wesentliche rechtliche Grundlagen für das Verfahren zur Beantragung einer Umgangsgenehmigung nach § 12 StrlSchG sind:

  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
  • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
  • AtEV (Verordnung über Anforderungen und Verfahren zur Entsorgung radioaktiver Abfälle)

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

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