Sehr geehrte Damen und Herren, wenn sich doch laut BGE Gutachten vom 07.03.2018 durch den TÜV Rheinland der voraussichtliche Inbetriebsetzungstermins des Endlagers Konrad um mehr als 4 Jahre auf das 1. Halbjahr 2027 verzögert, haben Sie doch sicher auch ein aktuelleres Gutachten in dem festgestellt wurde, dass Sie als Logistikzentrum-Konrad für die evtl. anfallenden Mengen die bei Ihnen wie lange auch immer zwischengelagert/verteilt werden, die nötigen Maßnahmen und Voraussetzungen erfüllen?

Gibt es Zwischenlagerungsbedingungen aus einem Planfeststellungsverfahren? Gibt es eine standortspezifischen Sicherheitsanalyse? Welche Anforderungen an Abfallgebinde, welche spezifische Anforderungen an Abfallprodukte und auch Abfallbehälter sowie Aktivitätsbegrenzungen für einzelne Radionuklide (Atomsorte) und Massenbegrenzungen für nichtradioaktive schädliche Stoffe? Gibt es dazu eine Dokumentation oder wurde nur ein Gesetz geändert und dazu ohne weitere Prüfung welche Genehmigung erteilt? Diese Dokumente bitte öffentlich Stellen, um evtl. Klagen gleich entgegenzuwirken bzw. um Klagen erstrecht zu ermöglichen, denn diese werden sicher kommen. Hochachtungsvoll

Sehr geehrte*r Herr*Frau Kramer,

die Behälter mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, die im Logistikzentrum Konrad bereitgestellt werden sollen, werden derzeit in dezentralen Zwischenlagern gelagert. Diese Zwischenlager sind genehmigt und werden von den zuständigen Landesbehörden überwacht. Dies gilt auch für die dort gelagerten Abfallbehälter, die die Annahmebedingungen der Zwischenlager einhalten müssen.

Alle Abfallbehälter, die ins Logistikzentrum transportiert werden sollen, erfüllen zusätzlich die Endlagerungsbedingungen des Endlagers Konrad. Dies wird von der zuständigen Behörde geprüft und bestätigt. Die Endlagerungsbedingungen sind veröffentlicht. Sie finden diese unter folgendem Link:

https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Konrad/Wesentliche_Unterlagen/Endlagerungsbedingungen_Konrad/Endlagerungsbedingungen_Konrad_Stand_12_2014.pdf

Auch für das Logistikzentrum gelten klare technische Anforderungen, die von der Entsorgungskommission (ESK) des Bundes im Jahre 2018 vorgegeben wurden. Die Stellungnahme der ESK finden Sie unter folgendem Link:

http://www.entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/Stellungnahme_Anlage1_ESK68_BL_Konrad_hp_1.pdf

Entsprechende (sicherheits-)technische Details des Logistikzentrums sind Bestandteil des Genehmigungsverfahrens, das frühestens im zweiten Halbjahr 2021 oder Anfang 2022 beantragt werden soll. Im Genehmigungsverfahren wird überprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Die dazu erforderlichen Dokumente werden in der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung der Genehmigungsverfahren einsehbar sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.