Gibt es Zwischenlagerungsbedingungen aus einem Planfeststellungsverfahren? Gibt es eine standortspezifischen Sicherheitsanalyse? Welche Anforderungen an Abfallgebinde, welche spezifische Anforderungen an Abfallprodukte und auch Abfallbehälter sowie Aktivitätsbegrenzungen für einzelne Radionuklide (Atomsorte) und Massenbegrenzungen für nichtradioaktive schädliche Stoffe? Gibt es dazu eine Dokumentation oder wurde nur ein Gesetz geändert und dazu ohne weitere Prüfung welche Genehmigung erteilt? Diese Dokumente bitte öffentlich Stellen, um evtl. Klagen gleich entgegenzuwirken bzw. um Klagen erstrecht zu ermöglichen, denn diese werden sicher kommen. Hochachtungsvoll
- Kramer
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn sich doch laut BGE Gutachten vom 07.03.2018 durch den TÜV Rheinland der voraussichtliche Inbetriebsetzungstermins des Endlagers Konrad um mehr als 4 Jahre auf das 1. Halbjahr 2027 verzögert, haben Sie doch sicher auch ein aktuelleres Gutachten in dem festgestellt wurde, dass Sie als Logistikzentrum-Konrad für die evtl. anfallenden Mengen die bei Ihnen wie lange auch immer zwischengelagert/verteilt werden, die nötigen Maßnahmen und Voraussetzungen erfüllen?