Gibt es Zwischenlagerungsbedingungen aus einem Planfeststellungsverfahren? Gibt es eine standortspezifischen Sicherheitsanalyse? Welche Anforderungen an Abfallgebinde, welche spezifische Anforderungen an Abfallprodukte und auch Abfallbehälter sowie Aktivitätsbegrenzungen für einzelne Radionuklide (Atomsorte) und Massenbegrenzungen für nichtradioaktive schädliche Stoffe? Gibt es dazu eine Dokumentation oder wurde nur ein Gesetz geändert und dazu ohne weitere Prüfung welche Genehmigung erteilt? Diese Dokumente bitte öffentlich Stellen, um evtl. Klagen gleich entgegenzuwirken bzw. um Klagen erstrecht zu ermöglichen, denn diese werden sicher kommen. Hochachtungsvoll