Sehr geehrte*r Herr*Frau Kramer,
die Behälter mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, die im Logistikzentrum Konrad bereitgestellt werden sollen, werden derzeit in dezentralen Zwischenlagern gelagert. Diese Zwischenlager sind genehmigt und werden von den zuständigen Landesbehörden überwacht. Dies gilt auch für die dort gelagerten Abfallbehälter, die die Annahmebedingungen der Zwischenlager einhalten müssen.
Alle Abfallbehälter, die ins Logistikzentrum transportiert werden sollen, erfüllen zusätzlich die Endlagerungsbedingungen des Endlagers Konrad. Dies wird von der zuständigen Behörde geprüft und bestätigt. Die Endlagerungsbedingungen sind veröffentlicht. Sie finden diese unter folgendem Link:
https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Konrad/Wesentliche_Unterlagen/Endlagerungsbedingungen_Konrad/Endlagerungsbedingungen_Konrad_Stand_12_2014.pdf
Auch für das Logistikzentrum gelten klare technische Anforderungen, die von der Entsorgungskommission (ESK) des Bundes im Jahre 2018 vorgegeben wurden. Die Stellungnahme der ESK finden Sie unter folgendem Link:
http://www.entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/Stellungnahme_Anlage1_ESK68_BL_Konrad_hp_1.pdf
Entsprechende (sicherheits-)technische Details des Logistikzentrums sind Bestandteil des Genehmigungsverfahrens, das frühestens im zweiten Halbjahr 2021 oder Anfang 2022 beantragt werden soll. Im Genehmigungsverfahren wird überprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Die dazu erforderlichen Dokumente werden in der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung der Genehmigungsverfahren einsehbar sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team