Guten Tag, ich wollte mich zunächst für die zügige und sehr umfangreiche Beantwortung meiner bisherigen Fragen bedanken. Bezüglich meiner vorigen Frage über die TLB, die Schacht Konrad annimmt, wollte ich fragen ob die in dem Dokument genannten 11 Behälter (2 * Beton, 3 * Guss und 6 * Container (Tabelle 1, Endlagerbedingungen Schacht Konrad)) genauso für das ZBL in Würgassen gelten oder gibt es da weitere Einschränkungen? Freundliche Grüße, Kathrin K.

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihr Lob, das freut uns. Zu Ihrer Frage: Die Endlagerbedingungen von Schacht Konrad gelten natürlich auch für die Behälter, die ins Logistikzentrum transportiert werden. Das ergibt sich auch aus der Aufgabe, die das Logistikzentrum haben soll: Die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle sind bereits in endlagerfähigen Behältern verpackt, wenn sie im Logistikzentrum angeliefert werden. Das ist auch gar nicht anders möglich, weil eine Umverpackung von Abfällen im Logistikzentrum nicht vorgesehen ist. Die den Anforderungen des Endlagers entsprechenden Behälter werden dann in passgenaue Chargen zusammengestellt und auf Anforderung des Endlagers hin just in time ausgeliefert. Wenn Sie so wollen, ist das Logistikzentrum eine Durchlaufstation für endlagerfähige Behälter.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.