Sehr geehrtes BGZ-Team, in einer Antwort kurz unter dieser Frage lese ich: "Die ESK ist ein Gremium unabhängiger Expert*innen, so dass es aus Sicht der BGZ keiner weiteren gutachterlichen Betrachtung der von der ESK gezogenen Schlüsse bedarf."

Lt. BGZ Webseite (https://bgz.de/geschaeftsfuehrung/) ist der technische Geschäftsführer der BGZ (Wilhelm Graf) Mitglied des ESK-Ausschusses „Abfallkonditionierung, Transporte und Zwischenlagerung“.
Auf den Seiten der ESK wiederum ist der BGZ-Geschäftsführer nicht in der ESK-Zusammensetzung bzw. der betreffenden Ausschuss-Zusammensetzung angegeben.
Wie passt dies zusammen? Könnte dies bitte kurz aufgeklärt werden (Z.B. wann war/wurde Herr Graf Mitglied? An welchen Sitzungen nahm er teil/nicht teil, bzw. Stellungnahmen wirkte er mit/nicht mit, etc.?)?
Herzlichen Dank

Sehr geehrter Herr W.,

wir danken Ihnen sehr für Ihren Hinweis. Die Angabe zur Entsorgungskommission (ESK) in Herrn Grafs Vita auf der BGZ-Webseite war falsch und wurde durch uns bereits korrigiert. Richtig ist: Herr Grafs Berufung in den ESK-Ausschuss „Abfallkonditionierung, Transporte und Zwischenlagerung“ wurde bereits am 31. Dezember 2018 auf beidseitigen Wunsch durch das Bundesumweltministerium beendet, um eine Interessenkollision zwischen seiner Tätigkeit als Technischer Geschäftsführer der BGZ und seiner Funktion als Ausschussmitglied der ESK zu vermeiden. Herr Graf hat als Ausschussmitglied der ESK keinerlei Gutachten oder Stellungnahmen mit verfasst, die im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung des Logistikzentrums Endlager Konrad stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.