Sehr geehrte*r Fragesteller*in,
zwischen beiden Feststellungen besteht kein Widerspruch: Sämtliche Abfälle, die ins Logistikzentrum transportiert werden, sind in endlagerfähige Behälter verpackt und bleiben dies auch. Eine geringe Anzahl der im Logistikzentrum bereitgestellten Abfallbehälter muss vor dem Abtransport zum Endlager Konrad jedoch geöffnet werden, um die Drucklosigkeit zu überprüfen bzw. herzustellen, evtl. vorhandene Flüssigkeiten zu entfernen oder das Dichtsystem zu überprüfen. Dafür ist ein spezieller Bearbeitungsbereich innerhalb des Lagergebäudes vorgesehen, der über geschlossene, mit Unterdruck betriebene Räume verfügt. Die Luft aus diesen Räumen wird abgesaugt und gefiltert. Nach dieser Filterung sind die Emissionen von radioaktiven Teilchen aus der Einrichtung so niedrig, dass die gesetzlichen Grenzwerte so weit unterschritten werden, dass die BGZ laut Gesetz nicht dazu verpflichtet wäre, dauerhaft Messungen durchzuführen. Wir werden dies aber trotzdem tun und die Ergebnisse der Umgebungsüberwachung werden regelmäßig veröffentlicht und im Internet eingestellt. Bei diesen „1-2-3-Maßnahmen“ genannten Schritten wird jedoch niemals Abfall berührt oder gar umgepackt. Er verbleibt in den Endlagerbehältern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
Hauptsitz
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Telefon +49 201 2796-0
E-Mail info@bgz.de
Büro Berlin
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Charlottenstraße 4
10969 Berlin-Kreuzberg
Telefon +49 30 253 592 100
E-Mail info@bgz.de