Sehr geehrter Herr Frank,
die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 2011 endgültig den Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie beschlossen. Dieser Beschluss wird nach wie vor von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung getragen. Im Zuge dieses Beschlusses wurde auch die Zwischenlagerung und Entsorgung/Endlagerung des Atommülls gesetzlich neu geregelt. Für die Zwischenlagerung des größten Teils des in Deutschland anfallenden Atommülls ist die BGZ zuständig, für die Suche und den Betrieb von Endlagern die BGE. Beide Gesellschaften sind 100prozentige Töchter des Bundesumweltministeriums. Sie sind zwar privatwirtschaftlich organisiert, aber in staatlichem Besitz und unter staatlicher Kontrolle. Beide Unternehmen erzielen keine Gewinne. Sie werden mittelbar aus dem Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung finanziert. In diesen Fonds haben die Betreiber der Atomkraftwerke 24,1 Milliarden Euro eingezahlt und damit gleichzeitig die Verantwortung für Zwischenlagerung und Entsorgung der atomaren Abfälle an den Bund übertragen.
Die BGZ leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland.
Eine Gefährdung der Bevölkerung durch radioaktive Strahlung aus dem Logistikzentrum schließen wir aus. Durch technische Maßnahmen wird bereits am Zaun unserer Anlage nur eine Strahlendosis im Schwankungsbereich der natürlichen Hintergrundstrahlung messbar sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team