Sehr geehrter Herr Brümmer,
die in endlagergerechten Behälter verpackten schwach- und mittelradioaktiven Abfälle stammen aus Betrieb, Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken sowie aus den Bereichen Forschung, Gewerbe und Medizin. Hochradioaktive Abfälle, wie etwa abgebrannte Brennelemente, werden nicht im Logistikzentrum gelagert. Eine Einfuhr radioaktiver Abfälle nach Deutschland aus anderen Staaten zur Zwischen- oder Endlagerung ist verboten. Dies regelt die Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung – AtAV) im §10, Absatz 5. Geprüft wird die Einhaltung unter anderem von den Zollbehörden. Es werden lediglich diejenigen Abfälle aus dem Ausland wieder zurückgeführt, die in Deutschland produziert und zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich und Großbritannien gegeben wurden. Hierbei handelt es sich um hochradioaktive Abfälle, die nicht ins LoK kommen werden.
Die BGZ beabsichtigt, frühestens im zweiten Halbjahr 2021 Anträge für das Genehmigungsverfahren. In diesem findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt, dort können Sie Ihre Bedenken und Ihre Kritik gegenüber dem Bauvorhaben äußern.
Die BGZ hat insgesamt 28 Standorte auf ihre Eignung geprüft, neun kamen in die engere Wahl. Würgassen erwies sich als geeignetster Standort. Das komplette Standortauswahlverfahren finden Sie hier.
Die Betriebszeit des Logistikzentrums richtet sich nach der Einlagerungszeit des Endlagers Konrad, die für 30 Jahre befristet ist. Der Betrieb des Logistikzentrums soll einige Monate vor Beginn des Einlagerungsbetriebs im Endlager aufgenommen werden. Nach Ende der Einlagerungszeit kann das Logistikzentrum zurückgebaut oder anderweitig konventionell genutzt werden, wenn die Gemeinde dies wünscht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
Hauptsitz
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