Sehr geehrter Herr Hillebrand,
das Logistikzentrum dient ausschließlich dazu, einen kontinuierlichen Einlagerungsbetrieb des Endlagers Konrad sicherzustellen. Das Endlager Konrad ist für eine Einlagerungszeit von 30 Jahren genehmigt. Nach Ende der Einlagerung wird auch das Logistikzentrum nicht mehr benötigt. Dies bedeutet, dass das Logistikzentrum ebenfalls nur etwa 30 Jahre betrieben wird und nicht – wie von Ihnen unterstellt – unbegrenzt. Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass mit Hilfe des Logistikzentrums die bisher veranschlagte Einlagerungszeit im Endlager Konrad verkürzt werden kann.
Sollten für den Bau des Logistikzentrums Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen notwendig werden, wird die BGZ diese selbstverständlich ausführen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
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