Warum erfolgt der Rückbau der Pilotkonditionierungsanlage in Gorleben, wenn sie aus technischer Sicht hilfreich ist, wie wir eben von Herrn Klaus gehört haben. Ist die BGZ von der Politik wirklich unabhängig?

Guten Tag,

die Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) wird für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle nicht mehr benötigt.

In der Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) sollten Verfahren erprobt werden, um Brennelemente zu behandeln und endlagergerecht zu verpacken – zu „konditionieren”. In der als Mehrzweckanlage geplanten PKA können jedoch aufgrund ihrer technischen Einrichtungen auch weitere Arbeiten durchgeführt werden, wie die Wartung und Inspektionen aller Typen von Transport- und Lagerbehältern.

Aufgrund der mit dem Standortauswahlgesetz neu gestarteten Endlagersuche und dem Ausschluss des Salzstocks Gorleben aus dem Auswahlverfahren durch den kürzlich von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) veröffentlichten Teilgebietebericht ist ein Konditionierungsbetrieb in der PKA nicht mehr vorgesehen. Lediglich für eine mögliche Behälterwartung ist die PKA derzeit weiterhin im Stand-By-Betrieb.

Die BGZ wird die PKA stilllegen und zurückbauen. Vor der Stilllegung der PKA sind Genehmigungen für die Zwischenlagerung und den Abtransport von Behältern im Brennelemente-Zwischenlager Gorleben (BZG) zu ändern: Für die in Gorleben zwischengelagerten Behältertypen muss eine spätere Abtransportierbarkeit gewährleistet sein.

Grundsätzlich wird der innere der beiden Deckel für den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle beim Transport genutzt. Falls Zweifel an der Dichtfunktion des inneren Deckels bestünden – dieser hypothetische Fall ist in der Praxis noch nie eingetreten – ist grundsätzlich durch die verkehrsrechtlichen Zulassungen sichergestellt, dass auch der äußere der beiden Deckel für den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle genutzt werden darf.

Im speziellen Fall der in Gorleben gelagerten Behälter mit den hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung ist dies jedoch aufgrund der aktuellen verkehrsrechtlichen Zulassung der Behälter nicht möglich, stattdessen ist eine Reparatur in der PKA genehmigt. Um dies zu ändern verfolgt die BGZ ein alternatives Konzept zur bisherigen Reparaturmöglichkeit in der PKA:

Für die Rückführung von hochradioaktiven Abfällen aus Großbritannien in das Zwischenlager Biblis in Behältern der gleichen Bauart wurde ein Genehmigungsverfahren durchgeführt. Da in Biblis keine zur PKA vergleichbare Reparaturmöglichkeit für diese Behälter besteht, hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in diesem Genehmigungsverfahren ein Konzept geprüft, das mehrere Optionen für einen Abtransport der Behälter aufzeigt. Eine dieser Optionen sieht vor, dass die verkehrsrechtliche Zulassung um den äußeren Deckel als dichte Umschließung erweitert wird. Der Behälterhersteller ist von der BGZ beauftragt worden, hierfür die erforderliche Erweiterung der verkehrsrechtlichen Zulassung des Behälters zu erwirken. Ein entsprechender Antrag wurde bereits im April 2020 bei BASE gestellt.

Das in Biblis genehmigte Konzept soll auch auf das Zwischenlager Gorleben übertragen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BGZ-Team

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