Sehr geehrter Herr Hebestreit,
die Verfahren sind nicht vergleichbar. Bei der Wahl der Zielstandorte für die Rückführungstransporte geht es um die Nutzung bestehender, bereits in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigter Zwischenlager. Anders als beim Auswahlverfahren gemäß Standortauswahlgesetz (StandAG), das die Suche nach einem künftigen Endlagerstandort regelt.
Im Jahr 2015 hat das Bundesumweltministerium ein Konzept zur Rücknahme vorgelegt. Für die noch im Ausland lagernden Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente sieht dieses Konzept eine bundesweit ausgewogene Verteilung vor. Mit breitem politischen Konsens wurden vier Standorte für die Rückführung festgelegt: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg.
Hierüber besteht Einigkeit zwischen Bundesregierung, allen beteiligten Landesregierungen und den AKW-Betreibern als Abfallverursacher, die für den Rücktransport der von ihnen erzeugten Abfälle verantwortlich sind und bleiben. Für die vier benannten Standort-Zwischenlager haben die bisherigen Zwischenlagerbetreiber Anträge eingereicht. Diese atomrechtlichen Genehmigungsverfahren werden seit dem 1. Januar 2019 durch die BGZ als Antragstellerin weitergeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
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