Sehr geehrte Frau Wellhöfer,
zur Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle bestehen für die Energieversorgungsunternehmen als Abfallverursacher sowohl gesetzliche als auch vertragsrechtliche Verpflichtungen. Im Detail sind sie beschrieben im Gesamtkonzept des Bundesumweltministeriums zur Rückführung.
Die Sicherheit bei der Zwischenlagerung der Wiederaufarbeitungsabfälle in den einzelnen Zwischenlagern wird jeweils in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren von der BGZ als Antragstellerin nachgewiesen und durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) als Genehmigungsbehörde überprüft. Zur Sicherheit der Zwischenlagerung von Wiederaufarbeitungsabfällen am Standort Biblis (der Transport dorthin fand im November 2020 statt) hat das BASE eine Stellungnahme veröffentlicht und die Zwischenlagerung der Abfälle in Biblis im November 2019 genehmigt.
Auch an den übrigen Standorten wird die BGZ die Behälter selbstverständlich erst dann einlagern, wenn die hierfür jeweils erforderliche Genehmigung des BASE vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
Hauptsitz
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
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