Wie wollen Sie defekte/reparierte Behälter abtransportieren und bei verschweissten Behältern die Inhalte wieder entnehmen? Wer macht hierfür die Konzepte BGE/BGZ?

Sehr geehrter Herr Hebestreit,

die Transportierbarkeit eines defekten oder reparierten Behälters ist jeder Zeit gewährleistet. Anders als bei der Zwischenlagerung ist für den Transport nur ein Deckel erforderlich, der den Behälter dicht verschließt. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der innere Deckel nicht mehr intakt zur Verfügung stehen sollte, kann ein Behälter mit dem äußeren Deckel abtransportiert werden.

Die für die Rückführung der radioaktiven Abfälle eingesetzten Behältern des Typs HAW28M können aufgrund der aktuellen verkehrsrechtlichen Zulassung allerdings nur mit dem inneren Deckel transportiert werden. Der Antrag auf eine Erweiterung der verkehrsrechtlichen Zulassung wurde bereits im April 2020 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) gestellt.
So bleibt auch ein CASTOR-Behälter des Typs HAW28M, bei dem ein Fügedeckel aufgeschweißt wurde, für den Transport zum Endlager geeignet. Während der Fügedeckel vor dem Abtransport entfernt wird, verschließt der äußere Deckel den Behälter sicher während des Transports.

Im Anschluss an die Festlegung des Endlagerstandortes soll dort auch ein Eingangslager mit entsprechender Konditionierungsanlage errichtet werden. Hier werden Behälter und Inhalt auf die Endlagerung vorbereitet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

 

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.