Sehr geehrter Herr Ward,
die PKA wird für die endlagergerechte Konditionierung der Abfälle nicht benötigt. Nach der Strategie der Bundesregierung zum Umgang mit radioaktiven Abfällen, dem Nationalen Entsorgungsprogramm, soll nach Festlegung des Endlagerstandortes dort auch ein Eingangslager mit entsprechender Konditionierungsanlage errichtet werden. Hier sollen Behälter und Inventar auf die Einlagerung in die geologische Formation vorbereitet werden. Die endlagergerechte Konditionierung der Abfälle ist Teil eines Endlagergesamtkonzeptes, welches durch die BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) erstellt wird.
2013 hat der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit das Standortauswahlgesetz beschlossen, mit dem das Suchverfahren für ein Endlager neu gestartet wurde. Durch dieses Suchverfahren hat der Gesetzgeber Vorfestlegungen auf bestimmte geologische Formationen oder Standorte bewusst ausgeschlossen. Aus diesem Grund kann dieses Endlagergesamtkonzept erst dann abschließend erstellt werden, wenn die geologischen Voraussetzungen feststehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
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