Sehr geehrter Herr Günther,
die parlamentarischen Beratungen der 17. AtG-Novelle dauern an. Der Inhalt der abschließend gültigen Gesetzesänderungen ist BGZ nicht bekannt.
Unabhängig davon werden die BGZ-Zwischenlager nach gültigen Genehmigungen betrieben sowie kontinuierlich nachgerüstet. Die Einhaltung der Sicherheit wird fortlaufend durch die Aufsichtsbehörden kontrolliert. Es gibt keine Anzeichen für Sicherheitsdefizite bei der Zwischenlagerung.
Das Endlager für hochradioaktive Abfälle soll zur Mitte dieses Jahrhunderts seinen Betrieb
aufnehmen. Daher bereitet sich BGZ schon heute darauf vor, in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung die Sicherheit der Zwischenlagerung über 40 Jahre hinaus nachzuweisen und nach dem jeweils geltenden Stand von Wissenschaft und Technik überprüfen zu lassen. Hierzu hat die BGZ eine Fachabteilung aufgebaut, die ein Forschungsprogramm erarbeitet und den kontinuierlichen Austausch mit Expert*innen
aus Wissenschaft, Industrie, Gutachtern und Behörden pflegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
Hauptsitz
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Telefon +49 201 2796-0
E-Mail info@bgz.de
Büro Berlin
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Charlottenstraße 4
10969 Berlin-Kreuzberg
Telefon +49 30 253 592 100
E-Mail info@bgz.de