Sehr geehrter Herr Neumann,
Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen werden nur erteilt, wenn der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er die hohen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes erfüllt. Dann – und nur dann – erteilt das BASE eine Aufbewahrungsgenehmigung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
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