Sehr geehrter Herr Seifert,
für die Überwachung der Beladung der Behälter und die Abfertigung in Sellafield zeichnete die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH verantwortlich. Diese ist auch Ansprechpartner für alle diesbezüglichen Fragen. Etwaige Abweichungen, die während Beladung und Abfertigung auftreten, müssen vor dem Abtransport behoben werden, da sonst keine gutachterliche Freigabe erfolgt.
Für alle Transport- und Lagerbehälter in den Zwischenlagern der BGZ – auch für die eingelagerten CASTOR HAW28M – liegt jeweils eine behördliche Bestätigung über den ordnungsgemäßen Zustand der Behälter vor. Die in Biblis eingelagerten Behälter erfüllen demnach die hohen Anforderungen des Atomgesetzes, die Einhaltung aller Schutzziele ist gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
Hauptsitz
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67
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Büro Berlin
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