Sehr geehrte*r Fragesteller*in,
zur Rückführung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung auf die vier Standorte Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg besteht Einigkeit zwischen Bundesregierung, allen beteiligten Landesregierungen und den AKW-Betreibern als Abfallverursacher.
Dieser breite Konsens ist für das Handeln der BGZ maßgeblich.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Transporte werden von der BGZ nicht durchgeführt und liegen in der Verantwortung der Kernkraftwerksbetreiber. Informationen zu Transportkosten können wir Ihnen daher nicht geben. An den Standorten Biblis, Philippsburg, Brokdorf und Isar waren bzw. sind Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG durchzuführen. Im 2019 abgeschlossenen Verfahren für den Standort Biblis sind Genehmigungskosten in Höhe von ca. 0,5 Mio. EUR angefallen. Da wesentliche Genehmigungsaspekte in dem „Pilotverfahren“ Biblis bereits von der Genehmigungsbehörde geprüft worden sind, erwartet die BGZ, dass die noch laufenden Genehmigungsverfahren für die drei anderen Standorte weniger Aufwendungen verursachen werden.
Daneben fallen an den einzelnen Standorten jeweils Aufwendungen für die Kalthandhabung der Behälter und somit gegenüber einem Transport nach Gorleben an drei Standorten zusätzlich an. Diese Kosten beliefen sich am Standort Biblis auf ca. 0,3 Mio. EUR.
Mit freundlichen Grüße
Ihr BGZ-Team
Hauptsitz
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Telefon +49 201 2796-0
E-Mail info@bgz.de
Büro Berlin
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Charlottenstraße 4
10969 Berlin-Kreuzberg
Telefon +49 30 253 592 100
E-Mail info@bgz.de