Sehr geehrte Frau Riepe,
auch wir bedauern die Absage der Informationsveranstaltung sehr. Wir werden diese nachholen, sobald es dies ohne eine gesundheitliche Gefährdung der Teilnehmer*innen möglich ist. Nun zu Ihren Fragen:
Am Endlager Konrad ist der Bau eines Logistikzentrums nicht möglich. Es ist zum einen im Planfeststellungsbeschluss für das Endlager nicht vorgesehen, zum anderen fehlt schlicht der Platz am Standort des Endlagers. Die Entsorgungskommission (ESK) des Bundes hat daher empfohlen, das Logistikzentrum im Umkreis von maximal 200 Kilometer um das Endlager zu errichten.
Der Transport der Abfallbehälter zum Logistikzentrum soll vor allem über die Schiene erfolgen. Leider ist dies nicht zu 100% möglich, sodass auch Lkw-Transporte zum Logistikzentrum notwendig sein werden. Der Abtransport zum Endlager Konrad erfolgt hingegen ausschließlich per Zug. Wir rechnen derzeit mit weniger als zehn Zugtransporten und weniger als 20 Lkw-Transporten pro Werktag. Die Leerfahrten sind dabei bereits eingerechnet. Nach den bisherigen Erhebungen der BGZ und Aussagen der Bahn ist die Bahnstrecke Ottbergen-Göttingen für den Gütertransport geeignet. Bei den eingesetzten Lkw handelt es sich um gewöhnliche Lastzüge mit einem maximalen Gewicht von 42 Tonnen. Laut Straßenverkehrszulassungsordnung dürfen Lkw bis 44 Tonnen Gesamtgewicht die deutschen Straßen benutzen. Es handelt sich bei den Lkw-Transporten auch nicht um Schwertransporte, also Lastzüge mit Überbreite oder Überlänge; es kommen keine Begleitfahrzeuge zum Einsatz. Transporte, wie wir sie nutzen werden, erfolgen regelmäßig auf nahezu allen deutschen Bundesstraßen. Unabhängig davon hat unser Gesellschafter, das Bundesumweltministerium, bereits zugesichert, sich innerhalb der Bundesregierung dafür einzusetzen, den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur vor Ort z.B. durch den Bau einer seit langem geplanten Ortsumfahrung zu beschleunigen. Die BGZ und die Gemeinden vor Ort haben hier ein gemeinsames Interesse an einer guten Straßeninfrastruktur. Mit den o.g. Maßnahmen aus dem Bundesverkehrswegeplan würde die Verkehrsbelastung für Anwohner*innen insgesamt deutlich sinken.
Das Endlager Schacht Konrad ist seit dem Jahr 2007 abschließend genehmigt. Es wird derzeit für die Inbetriebnahme im Jahr 2027 ausgebaut. Die BGZ hat an der Inbetriebnahme keinerlei Zweifel. Das bedeutet auch, dass die Endlagerfrage für schwach- und mittelradioaktiven Abfall in Deutschland geklärt ist. Über den Baufortschritt und alle relevanten Informationen zum Endlager Konrad können Sie sich auf der Website unserer Kolleg*innen der BGE informieren.
Es werden ausschließlich in Deutschland angefallene und zukünftig anfallende schwach- und mittelradioaktive Abfälle in sicheren Behältern in das Logistikzentrum transportiert. Eine Einfuhr radioaktiver Abfälle nach Deutschland aus anderen Staaten zur Zwischen- oder Endlagerung ist verboten. Dies regelt die Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung – AtAV) im §10, Absatz 5. Geprüft wird die Einhaltung unter anderem von den Zollbehörden.
Sicherheit/Gesundheitliche Gefahren
Die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle werden aufgrund ihrer chemisch-toxischen und radiologischen Zusammensetzung in eigens dafür konstruierte und zugelassene Abfallbehälter aus Stahl und Beton eingelagert und in diesen auch transportiert. Die Sicherheitsmaßnahmen der Transporte regeln das Strahlenschutz- und Gefahrgutrecht. Der Transport von schwach- und mittelradioaktiven Stoffen ist Alltag in Deutschland.
Die Transportstudie Konrad aus dem Jahr 2009 hat gezeigt, dass die in der Region des Endlagers Konrad zusammenlaufenden Abfalltransporte kein radiologisches Risiko für die Bevölkerung, das Transportpersonal und die Umwelt darstellen. Diese Feststellung lässt sich auf das Logistikzentrum übertragen, da es sich um identische Abfallmengen handelt. Eine Notwendigkeit, die Anlage gegen Flugzeugabstürze speziell zu sichern, besteht – wie bei allen anderen Zwischenlagern für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll auch – nicht. Bei allen bisher genehmigten Einrichtungen ähnlicher Art wurde im Genehmigungsverfahren nachgewiesen, dass auch bei einem solchen extrem unwahrscheinlichen Ereignis keine sogenannten „einschneidenden Maßnahmen“ (wie z.B. Evakuierungen) erforderlich sind.
Der Schutz der Bevölkerung und natürlich auch der Mitarbeiter*innen hat für die BGZ oberste Priorität. Unserem Handeln liegt der Grundsatz zu Grunde, dass jede Einwirkung von Strahlung auf den menschlichen Körper so gering wie möglich sein muss – wir sprechen vom Minimierungsgebot. Die Tätigkeiten unserer Mitarbeiter*innen im Logistikzentrum wird sich nicht grundsätzlich von unseren Mitarbeiter*innen unterscheiden, die in den bestehenden Zwischenlagern der BGZ arbeiten. Der gesetzliche Grenzwert für Beschäftigte, die beruflich mit radioaktiver Strahlung umgehen müssen, liegt bei 20 Millisievert pro Jahr. Die BGZ hat daraus einen betrieblichen Richtwert für ihre Mitarbeiter*innen abgeleitet, der mit zehn Millisievert nur halb so hoch ist wie der Grenzwert. Tatsächlich ist im Jahr 2019 gerade einmal bei zwei Mitarbeiter*innen der BGZ eine Strahlendosis von einem Millisievert gemessen worden – also fünf Prozent des zulässigen Grenzwertes. Bei allen anderen Mitarbeiter*innen der BGZ lag die Strahlendosis bei weit unter einem Millisievert.
Befürchtungen
Wir teilen Ihre Befürchtungen nicht, dass die Ansiedlung des Logistikzentrums zu einer Abwanderung von Fachkräften führt. Vielmehr schaffen wir mit dem Logistikzentrum rund 100 neue Arbeitsplätze. Wir haben bereits jetzt erste Bewerbungen für den geplanten Standort Würgassen erhalten – und zwar aus der Region. Die BGZ ist eine attraktive Arbeitgeberin, bildet umfangreich fort und sucht deutschlandweit an ihren Standorten nach Fachkräften. Gesucht wird ein breites Spektrum an Qualifikationen – von Mechatroniker*innen über Strahlenschützer*innen bis hin zu Logistikfachleuten, IT-Spezialist*innen und Ingenieur*innen sowie Mitarbeiter*innen für Überwachung und Unterhaltung der Anlage.
Eine vergleichbare Einschätzung haben wir auch beim Tourismus: Die BGZ betreibt Zwischenlager für radioaktive Abfälle in ganz Deutschland. Viele dieser Zwischenlager liegen in touristisch ausgesprochen attraktiven Regionen – von der Nordseeküste bis ins Alpenvorland. Unser Eindruck ist, dass es in keiner dieser Regionen aufgrund der existierenden Zwischenlager zu rückläufigen Zahlen im Tourismus kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team