Der Klimawandel beeinflusst bekannterweise Naturereignisse, wie z.B. Hochwasser und Überschwemmungen, was wir auch in den letzten Jahren als Weser-Anlieger sehr deutlich festgestellt haben. Die Hochwasserschutz - Anforderungen an einen AKW Bau vor fast 50 Jahren (Würgassen) sind sicherlich nicht mehr aktuell im Vergleich zu den heutigen Kriterien, auch in Bezug auf ein neues Logistikzentrum in der geplante Größenordnung.

Die Entsorgungskommission hat eindeutig formuliert, dass der künftige Logistikzentrum – Standort nicht in einem hochwassergefährdeten Gebiet liegen darf UND zukünftige Entwicklungen während der zu erwartenden Betriebszeit zu berücksichtigen sind.

Das neue Logistikzentrum soll 2027 ca. 30 Jahre in Betrieb gehen.

Wurde bei den BGZ Flächenvorschlägen und / oder der Beurteilungsmatrix für die Eignungs-Rangfolge eine Variable “Naturereignisrisiken” berücksichtigt und wenn nicht, warum ist dies unter dem Aspekt Hochwasser, Katastrophenrisiko und Klimawandel nicht erfolgt ?

Das Logistikzentrum soll von 2027 – 2057 (?) betrieben werden. Mit welchen klimawissenschaftlichen Daten bis 2057 haben Sie die Vorgabe der ESK berücksichtigt, dass der künftige Standort in einem NICHT hochwassergefährdetem Gebiet während der zu erwartenden Betriebszeit liegen darf ?

Sind Schutzmaßnahmen gegen Naturereignisse, wie z.B. Hochwasser, im geplanten LoK konkret vorgesehen, und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich ?

Dass ein Hochwasserschutz des Gebietes möglich ist, wurde bereits beim Bau und in der Betriebszeit des Atomkraftwerks Würgassen nachgewiesen. Gleichwohl haben Sie selbstverständlich Recht, wenn Sie sagen, dass die damals verwandten Daten sehr wahrscheinlich heute nicht mehr aktuell sind. Die BGZ wird deshalb ebenfalls hierzu aktuelle Prüfungen vornehmen und alle notwendigen baulichen Maßnahmen treffen, die eine Überflutung des Logistikzentrums selbst bei einem extremen Hochwasser ausschließen. Dies wird die BGZ auch im Genehmigungsverfahren nachweisen. Die einzelnen genauen Maßnahmen können wir Ihnen erst nach der genannten Prüfung mitteilen, dafür bitten wir Sie um Verständnis. Diesen Planungen liegen die Hochwassergefahrenkarten der Bezirksregierung Detmold zugrunde.

Sie können sich diese Karten übrigens bereits jetzt schon beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW unter https://www.flussgebiete.nrw.de/node/6695 anschauen.

Die Gefahrenkarte für das betreffende Gebiet („extremes Hochwasser“) finden Sie direkt hier: https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/4_weser_a02_gk_nw_b011.pdf

Die Risikokarte ist hier abrufbar: https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/4_weser_a02_rk_nw_b011.pdf.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.