Die Entsorgungskommission hat eindeutig formuliert, dass der künftige Logistikzentrum – Standort nicht in einem hochwassergefährdeten Gebiet liegen darf UND zukünftige Entwicklungen während der zu erwartenden Betriebszeit zu berücksichtigen sind.
Das neue Logistikzentrum soll 2027 ca. 30 Jahre in Betrieb gehen.
Wurde bei den BGZ Flächenvorschlägen und / oder der Beurteilungsmatrix für die Eignungs-Rangfolge eine Variable “Naturereignisrisiken” berücksichtigt und wenn nicht, warum ist dies unter dem Aspekt Hochwasser, Katastrophenrisiko und Klimawandel nicht erfolgt ?
Das Logistikzentrum soll von 2027 – 2057 (?) betrieben werden. Mit welchen klimawissenschaftlichen Daten bis 2057 haben Sie die Vorgabe der ESK berücksichtigt, dass der künftige Standort in einem NICHT hochwassergefährdetem Gebiet während der zu erwartenden Betriebszeit liegen darf ?
Sind Schutzmaßnahmen gegen Naturereignisse, wie z.B. Hochwasser, im geplanten LoK konkret vorgesehen, und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich ?