Ich bedanke mich, dass meine vielen Fragen beantwortet worden sind, allerdings vermisse ich z.T. konkrete Antworten. Sie könnten diese mit Sicherheit geben, ansonsten dürfte das BLZ überflüssig sein. Deshalb stelle ich meine Frage nun anders. In einem renommierten Online-Magazin ist zu lesen „Lager Konrad kann bisher die Hälfte des schwach und mittelradioaktiven Abfalls einlagern. Für die andere Hälfte fehlt bisher eine endgültige Unterbringung und Einlagerung.“ Es geht um mehr als 300 000 Kubikmeter schwach und mittelradioaktive Abfälle, richtig? Stimmen diese Zahlen in etwa?

Welche Mengenbegrenzung gibt es für die Lagerung im Schacht Konrad? Diese Zahl dürfte doch bekannt sein. Monatlich, jährlich wird die Menge entsprechenden Abfalls wachsen. Verbleiben diese neuen Bestände dann in den Zwischenlagern? Wird das jetzt beschlossene Endlager das einzige bleiben? Kann die Kapazität im Schacht Konrad erweitert werden? Verbeiben die Mengen, die dort ab 2027 nicht eingelagert werden können, dann in den jetzt vorhandenen Zwischenlagern oder im LOK? Wird der Schacht Konrad tatsächlich bis 2027 fertig sein und die bereits jetzt vorhandenen Mengen aufnehmen können? Wie lange müssen diese Mengen dort verbleiben? Anders gefragt: nach wieviel Jahren können dort gelagerte Abfälle wieder ausgelagert werden und wohin werden sie dann verbracht? Wie stimmig ist dieses Konzept insgesamt?

Das Endlager Konrad ist für bis zu 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle konzipiert. Diese Menge entspricht dem laut Nationalem Entsorgungsprogramm zu erwartenden Abfall aus dem Betrieb und Rückbau der Atomkraftwerke, aber auch aus Industrie, Medizin und Forschung.

Darüber hinaus werden laut Nationalem Entsorgungsprogramm bei der Rückholung aus der Schachtanlage Asse II etwa 200.000 Kubikmeter radioaktiven Abfalls erwartet. Vorsorglich eingeplant ist auch eine Menge von 100.000 Kubikmeter von Abfällen aus der Urananreicherung, die ggf. in Deutschland entsorgt werden müssen. Es muss noch geklärt werden, ob für diese Abfälle ein weiteres Endlager notwendig ist oder dafür das geplante Endlager für hochradioaktive Abfälle mitgenutzt werden kann. Beide Varianten werden diskutiert. Unabhängig davon, wo die Abfälle aus der Schachtanlage Asse II endgelagert werden, werden sie bis dahin keinesfalls ins Logistikzentrum in Würgassen transportiert. Die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wird an der Schachtanlage Asse ein eigenes Zwischenlager errichten. Von dort aus wird auch der Abtransport ins Endlager erfolgen. Zu diesem und anderen Themen der Rückholung hatte die BGE übrigens vor wenigen Tagen einen Plan vorgelegt. Sie finden das Dokument hier. Zum Thema Zwischenlager an der Schachtanlage beachten Sie bitte insbesondere Kapitel 5.2, ab Seite 79.

Bei den eingangs genannten 303.00 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle handelt es sich um die finale Menge, die mit dem erfolgten Rückbau aller deutschen Atomkraftwerke anfällt. Die Abbildung 2.2 im Nationalen Entsorgungsprogramm auf Seite 11 des Dokuments verdeutlicht diese Entwicklung. Die Grafik finden Sie hier.

Das bedeutet, dass anschließend keine weiteren Abfälle in den dezentralen Zwischenlagern eingelagert werden. Diese dezentralen Zwischenlager werden mit dem Einlagerungsbeginn im Endlager Konrad und der Betriebsaufnahme des Logistikzentrums schrittweise geleert und anschließend geschlossen. Dies bedeutet auch, dass sowohl das Endlager Konrad als auch das Logistikzentrum nach Leerung der dezentralen Zwischenlager geschlossen werden. Die Einlagerung im Endlager Konrad beginnt im Jahr 2027 und soll nach maximal 30 Jahren beendet sein. Mit dem Logistikzentrum für das Endlager Konrad wird es jedoch möglich, die Einlagerungszeit zu reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

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