Bad Karlshafen steht unter dem strengen Rettungsschirm und muss einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen neben zusätzlichen Tilgungsleistungen, bereits höchsten Steuerbelastungen der Bürger und maroden Gebäuden, wie das Kurhaus. > https://bit.ly/3e3c6nb Das einzige wirtschaftliche Standbein ist der Tourismus und die im letzten Jahr mit einer Investition v. fast 10 Mio € realisierte Hafenöffnung zur Weser.

Bad Karlshafen ist direkt hinter der westfälischen Landesgrenze der erste hessische Ort und wird bereits jetzt in den Medien in einem Atemzug mit dem geplanten Atommüll-Lager genannt. Zu erwartende zusätzliche massive Proteste in den nächsten Jahren werden bundesweit / europaweit die Aufmerksamkeit auf die negative Veränderung bei uns lenken.

Niemand wird verständlicherweise dies als “Bereicherung” für die Tourismus – Region ansehen, sondern sich bei Alternativen ungeachtet aller offiziellen Sicherheitsbestätigungen für einen Urlaub in einer Atommüll-Lager freien Gegend entscheiden. Neben dem Image-Verlust für die Barockstadt werden dadurch Haushaltsziele nicht erreicht werden können und erneute Steuerbelastungen auf die Bürger zukommen.

Auch Bad Karlshafen schultert durch die Nähe zu Würgassen die sogenannte “gesamtgesellschaftliche Verantwortung” mit allen negativen Folgen aufgrund des Atomausstiegs !
Daher Frage: Wird Karlshafen in einem evtl. Lastenausgleich einbezogen ? In vielen anderen Regionen mit Zwischenlagern zahlen Sie Strukturhilfen oder regeln wirtschaftliche Nachteile durch Kompensationen in Ansiedlungsverträgen. Die Folgen des Zwischenlagers enden nicht an der Landesgrenze sondern strahlen darüber hinaus ihre Wirkung aus, was sich belegen und beziffern lassen wird…

Die BGZ betreibt Zwischenlager für radioaktive Abfälle in ganz Deutschland. Viele dieser Zwischenlager liegen in touristisch ausgesprochen attraktiven Regionen – von der Nordseeküste bis ins Alpenvorland. Unser Eindruck ist, dass es in keiner dieser Regionen aufgrund der existierenden Zwischenlager zu rückläufigen Zahlen im Tourismus kommt. Wir erwarten dies auch nicht im Weserbergland mit der Eröffnung des Logistikzentrums in Würgassen.

Die von Ihnen angesprochenen Ansiedlungsverträge bestehen mit den Kommunen Ahaus und Gorleben, die jeweils Standorte zentraler BGZ-Zwischenlager für radioaktive Abfälle sind. Darüber hinaus zahlt die BGZ keine Strukturhilfen. Dazu wäre die BGZ als Unternehmen des Bundes auch nicht berechtigt.

Wir vermuten, dass Sie mit „Strukturhilfen“ die drei Fonds an den Standorten meinen, an denen Arbeiten mit Endlagerungsbezug in unterschiedlicher Form betrieben werden (Bau, Rückholung, Stilllegung): Der Deutsche Bundestag hatte zuletzt beschlossen, einen „Morsleben-Fonds“ (Endlager Morsleben) einzurichten und in den kommenden Jahren mit jeweils 400.000 Euro auszustatten. Analog zu den sog. „Salzgitter“- (Endlager Konrad) und „Assefonds“ (Schachtanlage Asse II) sollen die Mittel laut Begründung dazu dienen, „die strukturellen Nachteile des Standortes durch die Lagerung radioaktiver Abfälle abzufedern”. Die Gegenfinanzierung ist im Bundeshaushalts-Titel “Endlagerung und Standortauswahlverfahren” vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.