Sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich habe ich keine Zweifel an der Tatsache, dass leicht und mittelstark strahlende radioaktive Abfälle aus aus der Medizin, der Forschung und der Materialprüfung in geeigneten Lagerstätten (end)gelagert werden muss ud auch kann.

Ich verstehen aber auch die Sorgen und die Zweifel der Menschen bezüglich der Radioaktivität, die in den letzten 30 Jahren stark zugenommen haben. Hier ist die unter Sicherheitsaspekten maximale Offenheit nützlich. Gibt es eine allseits bekannte, fachlich versierte, kritische und unabhängige Person, die als Mediatorin zwischen Betreiber und besorgten Menschen vermitteln könnte?

Wir wohnen in Bad Meinberg rd. 43 km nordwestlich von Würgassen.

Interessant für die Bürger*innen ist, was und wie sicher gelagert wird.

1) Welche Alpha-, Beta- und Gammastrahler werden gelagert?

2) Wie sieht das personelle und sachliche Konzept zur inneren und äußeren Sicherheit (Gefahrenabwehr)in groben Zügen aus? Wer ist für die Entwicklung, die Umsetzung und die Weiterentwicklung zuständig und wie bzw. von wem werden die Aktivitäten überwacht?

Beste Grüße und Gesundheitswünsche
Frank Alexander

Sehr geehrter Herr Alexander,

vielen Dank für Ihre Fragen! Eine*n Mediator*in gibt es nicht. Wir haben uns zunächst zum Ziel gesetzt, selbst den direkten Austausch mit den Anwohner*innen zu suchen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann eine Form der Mediation natürlich ggf. Sinn machen.

zu 1.: Im Logistikzentrum Konrad werden nur jene schwach- und mittelradioaktiven Abfälle bereitgestellt, die bereits den Einlagerungsbedingungen des Endlagers Konrad entsprechen und in endlagerfähigen Abfallbehältern verpackt sind. Daher finden Sie die genauen Angaben, welche radioaktiven Stoffe sich in den Behältern im Logistikzentrum befinden können, in den Endlagerbedingungen für das Endlager Konrad ab Seite 158 sowie in den Bilanzierungsvorschriften für Radionuklide im Endlager Konrad.

Zu 2.: Für das Logistikzentrum wird ein integriertes Schutz- und Sicherungskonzept wie für alle anderen kerntechnischen Anlage auch erarbeitet. Dieses Konzept zur Abwehr von Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) wird von der BGZ entwickelt und muss behördlich genehmigt werden. Im Fall Würgassen ist dafür die Bezirksregierung Detmold zuständig. Diese ist auch für die Überwachung zuständig. Natürlich wird dieses Schutz- und Sicherungskonzept sich verändernden Begebenheiten bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt. Details des Konzepts unterliegen der Geheimhaltung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.