Guten Tag, wie kommt es, dass der radioaktive Müll nicht entsprechend dem Erzeugerland eingelagert wird? So hat z.B. Bayern ja kategorisch die Lagerung anfallenden Atommülls ausgeschlossen. Hier müsste aber der Großteil anfallenden Abfalls gelagert werden. Wird hier der Weg des "geringsten Wiederstandes" gegangen?

Sehr geehrter Herr Klippert,

vielen Dank für Ihre Mail. Lassen Sie uns zunächst auf die Frage der sicheren Zwischenlagerung von Atommüll in Deutschland eingehen: Dort ist es die Regel, dass dieser Abfall in Zwischenlagern an den jeweiligen Standorten der (ehemaligen) Atomkraftwerke gelagert wird, bis dieser Abfall in ein Endlager gebracht werden kann. So lagern hochradioaktive, verbrauchte Brennelemente in Castor-Behältern zum Beispiel an den bayrischen AKW Isar und Grafenrheinfeld. Für die beim Rückbau der Kraftwerke entstehenden schwach- und mitteradioaktiven Abfälle verhält es sich ähnlich, zum Teil werden diese Zwischenlager aber auch erst noch errichtet – etwa derzeit am AKW Grafenrheinfeld.

Die Ausnahme von diesen Regeln sind die beiden zentralen Zwischenlagerstandorte Ahaus (NRW) und Gorleben (Niedersachsen), wo radioaktiver Abfall eingelagert wird, ohne dass sich an diesen Standorten Atomkraftwerke befanden.

Schwach- und mittelradioaktive Abfälle sollen dann ab dem Jahr 2027 zentral im abschließend genehmigten Endlager Konrad eingelagert werden.

Sie spielen in Ihrer Fragen sehr wahrscheinlich auf die Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll an:

In Deutschland war lange Zeit Gorleben als Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle bevorzugt worden. Die Auswahl der niedersächsischen Gemeinde war in erster Linie politisch motiviert und in den darauffolgenden Jahrzehnten entsprechend umstritten. Zahllose Proteste führten letztlich dazu, dass mit dem Standortauswahlgesetz von 2013 die Entscheidung für Gorleben aufgehoben und ein neues Suchverfahren initiiert wurde. Im Anschluss stellte die Endlagersuchkommission von 2014 bis 2016 Kriterien für die Suche und die Anforderungen für ein neues Endlager auf. Ganz wesentliche Punkte in diesem Kriterienkatalog sind etwa eine breite Bürgerbeteiligung und die „weiße Landkarte“. Dies bedeutet, dass kein Standort in Deutschland von vornherein von der Suche nach einem Endlager ausgeschlossen wird. Dieser Kriterienkatalog wurde mit einer breiten politischen Mehrheit im Bundestag (CDU, CSU, SPD und Grüne) beschlossen; auch die Bundesländer stimmten dem Verfahren zu.

Das bedeutet, dass kein einzelnes Bundesland, aber auch kein Landkreis oder keine Kommune von sich aus aus dem Suchverfahren aussteigen kann.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat nach umfangreichen Vorarbeiten im Herbst 2020 einen ersten Zwischenbericht über jene Teilgebiete in Deutschland veröffentlicht, die für ein Endlager grundsätzlich in Frage kommen. Die Diskussion über diesen Bericht ist derzeit in vollem Gang.

Ausführliche Informationen zur Endlagersuche finden Sie auf www.endlagersuche-infoplattform.de sowie auf den Seite der BGE.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.