Guten Tag, ich habe folgende Fragen: 1. Wurde die Option, in jedem der dezentralen bisherigen Zwischenlager für die bessere Zugänglichkeit zu den durcheinander gelagerten Behältern weitere Zugänge von außen anzubringen in Betracht gezogen? ...

2. Wurde ein Gutachten zur logistischen Notwendigkeit des geplanten Lagers erstellt?
3. Sie bezeichnen sich selbst bereits als neue Nachbarn in der Region des Dreiländerecks. Das steht im Widerspruch zu der Aussage, dass Sie derzeit lediglich erkunden. Wie darf ich das verstehen?
4. Welche Alternative halten Sie bereit, sofern die Ihre Entscheidung für den Standort Würgassen revidiert werden muss?
Ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung im Voraus.

Viele Grüße
Bettina Kasper

Sehr geehrte Frau Kasper,

vielen Dank für Ihre Fragen. Nachfolgend die Antworten darauf:

1. Es nützt leider nichts, einfach weitere Zugänge in die Wände von Zwischenlagern zu brechen – Sie würden dann nur vor Wänden aus eingelagerten Container stehen. Diese Container können überdies nur mit Kränen oder speziellen Gabelstaplern bewegt werden. Ein Zugriff über neue Zugänge wäre daher ebenfalls nicht möglich. Weitere Zugänge in den bestehenden Zwischenlagern sind also aus technischen Gründen nicht möglich und würden weder die Zugänglichkeit zu bestimmten Behältern verbessern, noch die logistischen Aufgaben des Logistikzentrums übernehmen können.

2. Es gibt keine Notwendigkeit für ein solches Gutachten. Denn dass die Notwendigkeit zur Errichtung eines Logistikzentrums für das Endlager Konrad besteht, hat bereits die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) beschrieben. In der ESK-Stellungnahme heißt es unter anderem: “(…) ein Bereitstellungslager [ist] für eine optimierte Beschickung vom Endlager Konrad unabdingbar.” Die Mitglieder der ESK müssen die Gewähr für eine sachverständige und objektive Beratung bieten. Um eine ausgewogene Beratung sicherzustellen, ist die ESK so besetzt, dass die gesamte Bandbreite der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vertretbaren Anschauungen repräsentiert ist. Eine ausführliche Begründung, warum das Logistikzentrum notwendig ist, finden Sie auch auf unserer Website. Diese Notwendigkeit eines LoK ist auch im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD beschrieben. In der Folge hat das Bundesumweltministerium die BGZ damit beauftragt, einen geeigneten Standort für ein Logistikzentrum zu suchen, dieses zu planen und zu betreiben.

3. Die BGZ hat am 1. Januar 2020 das Abfallzwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (früher Transportbereitstellungshalle, TBH) übernommen. Daher versteht sich die BGZ auch jetzt schon als Nachbarin in der Region, unabhängig von den vorbereitenden Arbeiten für die Genehmigungsverfahren für das Logistikzentrum. Aber auch diese Arbeiten und Planungen gebieten es, sich als Nachbarin mit allen Rechten und Pflichten zu verstehen, die aus einem solchen Großprojekt erwachsen. Den von Ihnen genannten Widerspruch sehen wir daher nicht.

4. Die BGZ ist vom Standort Würgassen überzeugt und treibt daher die Planungen am Standort voran. Alternative Planungen sind daher derzeit nicht beabsichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.