[Anm. der Redaktion: Diese Rückmeldung erreichte uns auf postalischem Weg.]
Sehr geehrter Herr B.,
der sichere Einschluss der schwach- und mittelradioaktiven Inventare in den beförderten Abfallbehältern ist auch bei Transportunfällen gewährleistet. Es gelten für den Transport die besonderen Anforderungen des Gefahrgut- und Strahlenschutzrechts. In Deutschland haben sich bis heute keine Vorkommnisse bei der Beförderung radioaktiver Stoffe ereignet, bei denen Personen durch ionisierende Strahlung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe einer gesundheitsgefährdenden Strahlenexposition ausgesetzt worden sind.
Der Transport schwach- und mittelradioaktiver Stoffe ist Alltagsgeschäft in Deutschland, rund eine halbe Million dieser Transporte findet jährlich statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
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