1) Habe ich Abwehrrechte? 2) Besteht eine Beweislastumkehr wie im Bergrecht? 3) Ich möchte mein Haus mit 6 Wohnungen verkaufen und wünsche eine aktuelle Verkehrswertermittlung.

a. Wer trägt die Kosten der Begutachtung?
b. Kaufen Sie mir das Haus zum Verkehrswert ab?
c. Wer entschädigt mich für steuerliche Nachteile?

[Anm. der Redaktion: Diese Rückmeldung erreichte uns auf postalischem Weg.]

Sehr geehrter Herr P.

die BGZ steht noch ganz am Anfang ihrer Planungen für den Standort Würgassen. Mit einem Antrags- und Genehmigungsverfahren ist frühestens ab dem zweiten Halbjahr 2021 zu rechnen. Dazu zählt auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligungen der Öffentlichkeit. Dort können Sie Ihre Bedenken und Ihre Kritik gegenüber dem Bauvorhaben auch „offiziell“ äußern.

Für Ihre immobilienbezogenen Fragen müssten Sie sich an eine*n Immobiliensachverständige*n, den Gutachterausschuss Ihrer Gemeinde oder die*den Immobilienmakler*in Ihres Vertrauens wenden, selbstverständlich auf eigene Kosten. Was wir Ihnen sagen können ist, dass wir an unseren Zwischenlagerstandorten keinen negativen Einfluss der Zwischenlager auf die Immobilienpreisentwicklung feststellen können. An allen unseren Standorten entspricht die Immobilienpreisentwicklung in unmittelbarer Nähe zum jeweiligen Zwischenlager dem jeweiligen Trend im Landkreis, im Bundesland und dem Deutschlandtrend.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.