[Anm. der Redaktion: Diese Rückmeldung erreichte uns auf postalischem Weg.]
Sehr geehrte Frau P.,
die Transporte von schwach- und mittelradioaktiven Stoffen und deren Sicherheit sind durch das Strahlenschutz- und das Gefahrgutgesetz geregelt. Diese fußen wiederum auf internationalen Regelungen. Der Transport schwach- und mittelradioaktiver Stoffe ist Alltagsgeschäft in Deutschland, rund eine halbe Million dieser Transporte findet jährlich statt.
Der sichere Einschluss der Inventare in speziell entwickelten, besonders widerstandsfähigen Transportbehältern ist dabei auch bei Transportunfällen gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
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