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In der Sitzung des Rates der Stadt Beverungen v. 25.6.20 wurde einstimmig ein CDU Antrag beschlossen, nach dem im Rahmen der kommunalen Planungshoheit die Flächen im Sondergebiet des ehemaligen AKW Würgassen zur Ansiedlung von Gewerbesteuer zahlenden Unternehmen verwendet werden sollen.
Frage: Welche Auswirkung hat dieser Beschluß auf das LoK, sofern die Überplanung in Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden genehmigt wird ?