In der Sitzung des Rates der Stadt Beverungen v. 25.6.20 wurde einstimmig ein CDU Antrag beschlossen, nach dem im Rahmen der kommunalen Planungshoheit die Flächen im Sondergebiet des ehemaligen AKW Würgassen zur Ansiedlung von Gewerbesteuer zahlenden Unternehmen verwendet werden sollen. Frage: Welche Auswirkung hat dieser Beschluß auf das LoK, sofern die Überplanung in Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden genehmigt wird ?

Sehr geehrte*r Fragestellende*r,

die BGZ respektiert selbstverständlich die kommunale Selbstverwaltung sowie damit einhergehende Beschlüsse von Kommunalparlamenten und kommentiert diese daher normalerweise nicht. Da Sie aber explizit nach möglichen Auswirkungen des Beschlusses auf die Planungen des Logistikzentrums fragen: Nein, die BGZ erwartet keine Auswirkungen auf ihr Vorhaben. Hinsichtlich der Zielsetzung des Beschlusses des Stadtrates, nur Unternehmen anzusiedeln, die Gewerbesteuer zahlen, ist folgendes festzustellen: Wir haben frühzeitig erklärt, dass Gewerbesteuereinnahmen von der BGZ nicht zu erwarten sind. Die BGZ ist kein klassischer Gewerbebetrieb, in dem etwas produziert und verkauft wird. Wir sind ein Unternehmen des Bundes und haben die Aufgabe, nukleare Abfälle so lange sicher zu lagern, bis sie in ein Endlager kommen können. Wir erwirtschaften insofern auch keine Gewinne.

Gleichwohl ist uns bewusst, dass die Gemeinde Beverungen mit dem Bau des Logistikzentrums auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernimmt und Lasten im Zusammenhang mit dem Atomausstieg für die Allgemeinheit schultert. Ein solcher Lastenausgleich könnte z.B. über einen Ansiedlungsvertrag mit der Kommune geregelt werden. Vergleichbare Ansiedlungsverträge bestehen bereits mit den Kommunen Ahaus und Gorleben, die jeweils Standorte zentraler BGZ-Zwischenlager für radioaktive Abfälle sind.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.