Sehr geehrter Herr Liebenau,
zu 1: Zum Schutz der Bevölkerung sind im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung Dosisgrenzwerte festgelegt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden wir die Einhaltung aller gesetzlichen Grenzwerte selbstverständlich nachweisen. Ergänzend werden wir durch technische Maßnahmen sicherstellen, dass – über die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte hinaus – bereits an unserem Geländezaun die ionisierende Strahlung im Schwankungsbereich der natürlichen Hintergrundstrahlung liegen wird. Während des Betriebs wird die Strahlenbelastung am Geländezaun regelmäßig gemessen. Diese Ergebnisse werden veröffentlicht.
Grundsätzlich ist es richtig, dass sich Strahlenbelastungen addieren. Darum hat der Gesetzgeber im Strahlenschutzgesetz entsprechende Grenzwerte vorgeschrieben. Dadurch, dass die ionisierende Strahlung bereits am Geländezaun des LoK im Schwankungsbereich der natürlichen Hintergrundstrahlung liegt, können wir eine gesundheitsgefährdende Strahlenbelastung für die Anwohner*innen durch den Betrieb des Logistikzentrums Konrad (LoK) ausschließen.
Zu 2 und 3: Der Transport schwach- und mittelradioaktiver Stoffe ist Alltagsgeschäft in Deutschland, rund eine halbe Million dieser Transporte findet jährlich statt. Zur Untersuchung und Bewertung der mit der Abfallanlieferung zum Endlager Konrad verbundenen potenziellen Strahlenbelastung wurde durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) bereits 2009 eine umfangreiche Studie (Transportstudie Konrad) erstellt. Die Ergebnisse und die zugrunde gelegten Transportmodalitäten (u.a. Verkehrsaufkommen) sind ausführlich in der o.g. Studie erläutert, die Sie hier finden können. Diese Studie hat gezeigt, dass die in der Region des Endlagers Konrad stattfindenden Abfalltransporte kein radiologisches Risiko für die Anwohner*innen darstellen, da die Strahlenexposition in der Endlagerregion durch die Abfalltransporte praktisch nicht verändert wird. Diese Feststellung lässt sich auf das LoK übertragen, da es sich um die selben Abfälle handelt.
Zu 4: In der oben erwähnten Transportstudie Konrad wurde für die Dosisberechnung der Anwohner*innen der Hauptanlieferungsstrecken generell ein unabgeschirmter Aufenthalt einer permanent im Freien anwesenden Person unterstellt und entsprechende Dosisbeiträge durch sämtliche Abfalltransporte während der Vorbeifahrt in verschiedenen Abständen berücksichtigt. Zusätzlich wurden bei einem Teil der Abfalltransporte auch verkehrsbedingte Haltezeiten z. B. an Verkehrsampeln oder an Bahnsignalen unterstellt. Die durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass sich die Strahlenbelastung der Anwohner*innen praktisch nicht verändert, da die zu erwartende beförderungsbedingte Strahlenbelastung nur einen Bruchteil der natürlichen Strahlenexposition beträgt. Wie schon erwähnt, lassen sich diese Feststellungen auf das LoK übertragen, da es sich um die selben Abfälle handelt. Die im Einzelnen ermittelten Zahlenwerte sind in der Transportstudie Konrad aufgeführt, die über die o.g. Website zugänglich ist.
Zu 5: Das ist richtig. Die Diversität der verschiedenen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle ist ein Grund für die Notwendigkeit des LoK. Im LoK werden die Abfallgebinde gemäß den Anforderungen des Planfeststellungsbeschlusses Konrad zu passgenauen, für die optimierte Einlagerung im Endlager Konrad benötigten, Chargen zusammengestellt. Es wird ausschließlich mit Abfallgebinden umgegangen, die die Endlagerungsbedingungen Konrad erfüllen. Daher befinden sich alle Abfälle, die in das Logistikzentrum kommen werden, sicher verpackt in endlagerfähigen Spezialbehältern. Die Endlagerungsbedingungen Konrad sind auf der Website der BGE zu finden. Dort sind die einzuhaltenden Aktivitäten für die verschiedenen Radionuklide und Radionuklidgruppen pro Abfallgebindetyp genannt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team