Sehr geehrter Herr Neumann,
zur Rückführung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung auf die vier Standorte Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg besteht Einigkeit zwischen Bundesregierung, allen beteiligten Landesregierungen und den AKW-Betreibern als Abfallverursacher.
Dieser breite Konsens hat weiter Bestand und ist für das Handeln der BGZ maßgeblich.
An den Rückführungsstandorten ist keine Heiße Zelle/PKA wie in Gorleben erforderlich. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat im Genehmigungsverfahren zur Aufbewahrung der CASTOR-Behälter vom Typ HAW28M für den Zwischenlager-Standort Biblis ein Konzept der BGZ bestätigt, dass mehrere Optionen für einen Abtransport der Behälter aufzeigt.
Eine dieser Optionen sieht vor, dass die verkehrsrechtliche Zulassung um den äußeren Deckel als dichte Umschließung erweitert wird. Der Behälterhersteller ist von der BGZ beauftragt worden, hierfür die erforderliche Erweiterung der verkehrsrechtlichen Zulassung des Behälters zu erwirken. Ein entsprechender Antrag wurde bereits im April 2020 bei BASE gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
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