Sehr geehrter Herr Wolf,
der Steuerzahler muss nicht für die Entsorgung des Atommülls aufkommen.
Die über den Bundeshaushalt verauslagten Kosten für die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle aus der Kernenergienutzung werden durch einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds getragen.
In diesen Fonds („Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung – KENFO“) haben die Energieversorgungsunternehmen (EVU) im Jahr 2017 rund 24 Mrd. Euro eingezahlt.
Die Kosten für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke sowie die fachgerechte Verpackung der dabei anfallenden Abfälle tragen die EVU weiterhin selbst.
Über die aktuellen Geschäftszahlen des KENFO können Sie sich auf seiner Website informieren: https://www.kenfo.de/downloads
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
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