Sehr geehrte Frau Becker,
In Deutschland sind zurzeit alle Aufbewahrungsgenehmigungen nach § 6 Atomgesetz auf 40 Jahre befristet. Für diesen Zeitraum liegen entsprechende Untersuchungen der Hersteller von Behältern und Dichtungen vor.
Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen wurden von den behördlichen Gutachtern geprüft und bestätigt. Die Untersuchungen der Firmen unterliegen dem Know-how-Schutz. Einzelne Ergebnisse wurden auf Fachtagungen und Konferenzen vorgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
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