Sehr geehrte*r Fragesteller*in,
das Nationale Entsorgungsprogramm ist für das Handeln der BGZ, neben den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, maßgeblich. Mit diesem Programm liegt in Deutschland eine unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellte Strategie zum Umgang mit den radioaktiven Abfällen vor. Zum Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms hat das Bundesumweltministerium fortlaufend eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt – mit mehreren zehntausend Stellungnahmen. (Weitere Infos unter: https://www.bmu.de/faqs/nationales-entsorgungsprogramm/)
Die BGZ führt zudem einen intensiven und offenen Dialog insbesondere an ihren Standorten aber auch bei standortübergreifenden Veranstaltungen. Diese von der BGZ organisierten Dialogformate sind grundsätzlich für alle Interessierten zugänglich. Die BGZ baut ihre Informations- und Dialogangebote dabei permanent weiter aus. Auch bei den zu führenden Verfahren zur Erlangung von neuen Aufbewahrungsgenehmigungen für die einzelnen Zwischenlager wird die Öffentlichkeit umfassend beteiligt.
Die unterschiedlichen Rollen in der nuklearen Entsorgung wurden zudem im Zuge der öffentlichen parlamentarischen Beratungen des Deutschen Bundestages durch breite politische und gesellschaftliche Mehrheiten beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
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