Sehr geehrter Herr Neumann,
die BGZ hat während des Genehmigungsverfahrens für die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung am Standort Biblis selbstverständlich keinen Zeitdruck auf das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) als Genehmigungsbehörde ausgeübt. Das BASE hatte im Dezember 2019 nach umfangreicher Prüfung die Genehmigung erteilt, nachdem die BGZ als Betreiberin des Zwischenlagers nachgewiesen hat, dass die hohen Anforderungen des Atomgesetzes jederzeit erfüllt werden. Diese Prüfung durch das BASE beinhaltete sowohl die Sicherheit, als auch den Schutz des Zwischenlagers vor terroristischen Angriffen.
Die BGZ hat von Anfang an die Hintergründe der Rücknahme der hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente kommuniziert. Dabei haben wir nicht mit dem internationalen Ansehen Deutschlands argumentiert, sondern auf die vertraglich vereinbarte und völkerrechtlich bindende Verpflichtung der Rücknahme der Abfälle hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
Hauptsitz
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Telefon +49 201 2796-0
E-Mail info@bgz.de
Büro Berlin
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Charlottenstraße 4
10969 Berlin-Kreuzberg
Telefon +49 30 253 592 100
E-Mail info@bgz.de